5 Garantiebedingungen
Wir garantieren Ihnen, dass bei ordnungsgemäßer Handhabung und Montage
und unter normalen Anwendungs-, Betriebs- und Wartungsbedingungen, für
einen Zeitraum von zwölf Jahren, ab dem Verkaufsdatum von der T.Werk GmbH, unsere Bau-
teile frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind.
Sollte trotz ordnungsgemäßer Handhabung und Installation die Qualität eines Bauteiles nicht
den Garantiebedingungen entsprechen oder ein Schaden auftreten, tauschen wir innerhalb
der Garantiefrist das betroffene Bauteil aus oder sorgen umgehend für Ersatz. Wir behalten
uns vor defekte Bauteile zu reparieren.
Anfallende Kosten für den Ausbau, den Rücktransport sowie den Wiedereinbau der Bauteile
sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Die Verpflichtung zur Garantieleistung entfällt bei:
-
unsachgemäßer Installation und Handhabung des Systems
-
höherer Gewalt, außergewöhnlichen Naturgewalten und außergewöhnlicher Um-
stände, die nicht in unserer Einflussnahme stehen (z.B.: biologische und chemische
Einwirkungen, Unwetterschäden, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Wirbelstürme, Blitz-
schlag, ...)
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unsachgemäßer Wartung
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Instabilität und unzureichende Standsicherheit des Bauuntergrundes
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Verschleißerscheinungen / Verschleißteile
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Optische Oberflächenveränderungen (z.B.: Verfärbungen bei Kanten und Stanzungen
an bandverzinkten Materialien oder Verfärbungen an Flächen von Aluminium- und
Stahlprofilen)
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Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen
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missbräuchliche oder nachlässige Anwendung
-
Veränderung der Produkte
Die Inanspruchnahme der Garantieleistungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung ist nicht
möglich. Ansprüche können nur von unserem Vertragspartner geltend gemacht werden.
Keine Ansprüche bestehen, wenn der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt ist oder
abgedeckt werden kann.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist die ausschließliche Verwendung unse-
rer oder von uns anerkannter Bauteile sowie die Einhaltung unserer Montageanleitungen und
der gesetzlich vorgeschriebenen oder allgemein anerkannten Normen und die vollständige
Bezahlung unserer Bauteile bzw. des an den Bauteilen zugrundeliegenden Vertrages. Aufrech-
nungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nicht zulässig.
T.Werk GmbH ist nicht haftbar für Zusatz- und Folgeschäden.
Bei berechtigten Garantieanforderungen wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an die
T.Werk GmbH beziehungsweise an Ihren autorisierten Verkäufer.
Gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche bleiben von dieser Garantieleistung
unberührt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das deutsche Recht.
T.Werk GmbH - SILENOS Freiland Montagesystem
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