13.7.1 Österreichische Vorschriften
Akustische (Hupe, Klingel) oder optische
(Blitzlicht, Drehlicht) Warneinrichtung
Heizraum
Tür
Belüftung
Heizleistung kleiner als 500 kW
Größe des geschlossenen Lagerraumes
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
TRVB 118 H
Die geprüfte Rückbrand-Schutzeinrichtung (RSE) ist in der Anlage durch eine
Zellradschleuse integriert.
Die Temperaturüberwachung im Brennstofflagerraum (TÜB) ist in jedem Fall
vorgeschrieben.
Abweichend vom Aufbau des Brennstofflagerraumes ergeben sich verschiedene
Kombinationsmöglichkeiten für die Verwendung der händisch auszulösenden
Löscheinrichtung (HLE).
Geschlossener Brennstofflagerraum
Keller oder außenliegender Bunker
Bedieneinheit
Tür
TÜB
RSE
(zusätzliche HLE notwendig wenn 50 m³ < Lagerraum < 200 m³)
REI 90 (F90) für Außenwände, Boden, Decke
REI 90 (F90) für Zwischenwände Heizraum - Brennstofflagerraum
EI 30 (T30) für die Türen zum Heizraum und die Tür zum Brennstofflagerraum
Wird die Abluft des Heizraums ins Freie geführt, muss eine Brandschutzklappe
mit EI 30-S eingebaut werden. Im Brandfall und beim Abschalten des Ventilators
muss diese selbsttätig schließen.
Bei einer automatischen Brandmeldeanlage muss der Lagerraum miteingebun-
den werden
≤ 50 m³
> 50 m³
> 200 m³
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
Befüllschnecke
Brennstofflagerraum
Für Fein- und Mittelhackgut, Sägespäne und Pellets
(lt. TRVB 118 H Tabelle 2&3, Brennstoffe 3.1 und 3.2)
Fühler
Lagerraum kleiner als 50 m³
Zusätzlich erforderliche Sicherheitseinrichtung
keine zusätzlichen Maßnahmen
HLE (+ SLE für die Schweiz)
Belüftung
Schutzgitter
HLE
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