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Einrichtungen Bauseits; Länderspezifische Vorschriften; Qualifizierung Des Installationspersonals; Feuerlöscher - Hargassner Eco-PK 70 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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14

Einrichtungen bauseits

14.1
Länderspezifische Vorschriften
Länderspezifische Vorschriften beachten
Die Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Betreiben von Feuerungs-
anlagen und der Lagerung von Brennstoffen sind in den Ländern unterschied-
lich vorgeschrieben
Vor Inbetriebnahme länderspezifische behördliche Vorschriften beachten
14.2

Qualifizierung des Installationspersonals

Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Installationen
14.3
Feuerlöscher
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
 Brandschutz
 Betreiben von Feuerungsanlagen
 Lagerung von Brennstoffen
 Ausführungen des Heizraumes und Brennstofflagerraumes
 Vorgaben des Rauchfangkehrers
• Arbeiten an der Elektrik, Hydraulik, an Komponenten des Abgassystems, bauliche
Maßnahmen und für den Brandschutz nur von autorisiertem Personal durchführen
lassen
• Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, das Abgassystem und den Brandschutz von
konzessionierten autorisierten Stellen prüfen zu lassen
Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatz-
stelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die
anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes
Arbeiten zu beachten.
Geprüften (alle 2 Jahre) Feuerlöscher leicht zugänglich und außerhalb des
Heizraumes neben der Heizraumtür montieren.
Heizraumgröße
< 20 m
20 - 50 m
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
A C H T U N G
W A R N U N G
Menge Löschpulver
2
2
6 kg
12 kg
Prüfzeichen
EN3
EN3
31

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Diese Anleitung auch für:

Eco-pk 90Eco-pk 100Eco-pk 110Eco-pk 120

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