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Einrichtungen Bauseits; Landeseigene Vorschriften Beachten; Qualifizierung Des Installationspersonals; Feuerlöscher - Hargassner MV 35 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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9

Einrichtungen bauseits

9.1

Landeseigene Vorschriften beachten

Landeseigene Sicherheitsbestimmungen beachten
Die Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Betreiben von Feuerungs-
anlagen und der Lagerung von Brennstoffen sind in den Ländern unterschied-
lich vorgeschrieben
9.2

Qualifizierung des Installationspersonals

Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Installationen
9.3
Feuerlöscher
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
• Vor Inbetriebnahme landeseigene behördliche Vorschriften beachten
 Brandschutz
 Betreiben von Feuerungsanlagen
 Lagerung von Brennstoffen
 Ausführungen des Heizraumes und des Brennstofflagerraumes
 Vorgaben des Rauchfangkehrers
• Arbeiten an der Elektrik, Hydraulik, an Komponenten des Abgassystems, bauliche
Maßnahmen und Maßnahmen für den Brandschutz nur von autorisiertem Personal
durchführen lassen
• Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet das, Abgassystem und den Brandschutz von
konzessionierten autorisierten Stellen prüfen zu lassen
Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatz-
stelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die
anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes
Arbeiten zu beachten.
Geprüften (alle 2 Jahre) Feuerlöscher leicht zugänglich außerhalb des
Heizraumes (neben der Heizraumtür) montieren:
Heizraumgröße
< 20 m²
20 - 50 m²
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
A C H T U N G
W A R N U N G
Menge Löschpulver
6 kg
12 kg
Prüfzeichen
EN3
EN3
15

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Mv 49Mv 35-sMv 49-s

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