11. Wartung und Pflege
11.1 Wartung
Wartungsintervalle
Für den Wohnwagen und die enthaltenen Instal-
lationen bestehen festgelegte Wartungsin-
tervalle.
Für Wartungsintervalle gilt
• Die erste Wartung 12 Monate nach der Erst-
zulassung bei einem HOBBY-Fachhändler
durchführen lassen.
• Alle weiteren Wartungen einmal jährlich bei
einem HOBBY-Fachhändler durchführen
lassen.
• Die Wartung aller Einbaugeräte entsprechend
den in den jeweiligen Betriebsanleitungen
angegebenen Wartungsintervallen durchfüh-
ren.
HOBBY gewährt eine 5-Jahresgaran-
tie auf Dichtigkeit des Wohnwagens
gemäß der Garantiebedingungen.
Hierzu ist das Fahrzeug alle 12 Mo-
nate dem HOBBY-Vertragshändler
vorzuführen. Die Dichtigkeitschecks
sind alle 12 Monate durchzuführen
und kostenpflichtig.
Die kostenpflichtige Prüfung der Gas-
anlage ist alle zwei Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen zu wieder-
holen. Diese Prüfung ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DGVW G 607 und
EN 1949 zu bestätigen. Verantwortlich
für die termingemäße Veranlassung
der Überprüfung ist der Betreiber.
Sicherheitsgasregler und Schläuche
nach spätestens 10 Jahren ersetzen!
Schmieren und Ölen
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die
Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes. Bei
Wohnwagen, die weniger gefahren werden, ist
eine jährliche Wartung erforderlich.
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