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Vorschriften Und Sicherheitsbestimmungen; Verantwortung Des Betreibers; Qualifiziertes Fachpersonal; Sicherheitskennzeichnung - B&R 8JSA Schnellstartanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3.5 Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen

Für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme und gefahrlose Verwendung beachten Sie:
• die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen
• die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen
• die national geltenden Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VBG 4) beim Arbeiten an Starkstromanlagen
• die nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Vorschriften zu Ihrem Endprodukt
• die einschlägigen Vorschriften für elektrische Installationen (z. B. Leitungsquerschnitt, Absicherung,
Schutzleiteranbindung). Es sind dabei auch die Werte im Kapitel "Technische Daten" zu beachten.
Für diese und alle weiteren für den Ort der Verwendung geltenden Vorschriften etc. ist alleine der Betreiber ver-
antwortlich!

3.6 Verantwortung des Betreibers

Der Betreiber ist diejenige Person, die den Motor zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt
oder einem Dritten zur Nutzung/Anwendung überlässt und während des Betriebes die rechtliche Produktverant-
wortung für den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Der Betreiber ist verpflichtet
• die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu kennen und umzusetzen
• die nationalen, örtlichen und die anlagenspezifischen Vorschriften zu kennen und umzusetzen
• in einer Gefährdungsbeurteilung Gefahren zu ermitteln, die sich durch die Arbeitsbedingungen am Ein-
satzort ergeben
• eine Dokumentation mit Sicherheitshinweisen für den Betrieb der fertigen Anlage (mit Motoren, Getrieben,
Servoverstärkern, etc.) zu erstellen
• regelmäßig zu überprüfen, ob die eigenen Betriebsanweisungen und Handbücher dem aktuellen Stand
der Regelwerke entsprechen
• die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig zu
regeln und festzulegen
• dafür zu sorgen, dass das zuständige Personal dieses Anwenderhandbuch gelesen und verstanden hat
• das Personal regelmäßig zu schulen und über die Gefahren zu informieren
• dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen

3.7 Qualifiziertes Fachpersonal

Alle Arbeiten wie Transport, Installation, Inbetriebnahme und Service dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal
ausgeführt werden. Dies sind Personen, die mit Transport, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und Betrieb des
Produktes vertraut sind und über die ihrer Tätigkeit entsprechenden Qualifikationen verfügen (z. B. IEC 60364).
Nationale Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Sicherheitshinweise, die Angaben zu den Anschlussbedingungen (Typenschild und Dokumentation) und die
in den technischen Daten angegebenen Grenzwerte sind vor der Installation und Inbetriebnahme sorgfältig durch-
zulesen und unbedingt einzuhalten.

3.8 Sicherheitskennzeichnung

Dem Produkt ist ein Warnaufkleber „Heiße Oberfläche" beigelegt. Bringen Sie diesen so am montierten Produkt
an, dass dieser jederzeit sichtbar ist.
8JSA Anwenderhandbuch V 1.00
Warnaufkleber „Heiße Oberfläche"
Allgemeines • Sicherheit
9

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