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Transport, Verpackung Und Lagerung; Sicherheitshinweise; Landtransport Von Verschlossenen Bleibatterien; Seetransport Von Verschlossenen Bleibatterien - Eaton Ceag Betriebsanleitung

Central battery system
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Inhaltsverzeichnis

5 Transport, Verpackung und Lagerung

5 Transport, Verpackung und Lagerung
5.1

Sicherheitshinweise

WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Beim Transport bzw. Be- und Entladen besteht Verletzungs-
gefahr durch herab fallende Teile.
ACHTUNG! SACHSCHADEN!
Die Batterie kann durch unsachgemäßen Transport beschä-
digt oder zerstört werden.
Daher sind grundsätzlich die folgenden Sicherheitshinwei-
se zu beachten:
• Nie Lasten über Personen hinweg heben.
• Die Batterie immer mit größter Sorgfalt und Vorsicht
bewegen.
• Nur geeignete Anschlagmittel und Hebezeuge mit aus-
reichender Tragfähigkeit verwenden.
5.2

Landtransport von verschlossenen Bleibatterien

Blöcke müssen aufrecht stehend transportiert werden.
Batterien, die in keiner Weise Schäden aufweisen, wer-
den nach der Gefahrgutverordnung Straße (ADR) bzw.
Gefahrgutverordnung Eisenbahn (RID) nicht als Gefahrgut
befördert.
Sie müssen gegen Kurzschluß, Rutschen, Umfallen oder
Beschädigung gesichert sein. Blöcke können in geeigneter
Weise, gesichert auf Palette, gestapelt werden (ADR bzw.
RID, Sondervorschrift 598). Paletten dürfen nicht gestapelt
werden.
Blöcke, deren Gefäße undicht bzw. beschädigt sind, müs-
sen als Gefahrgut der Klasse 8, UN-Nr. 2794, verpackt und
befördert werden.
5.3

Seetransport von verschlossenen Bleibatterien

Folgende Baureihen sind kein Gefahrgut gemäß IMDG,
da die Baureihen auch die IATA-Klausel A 67 erfüllen:
Sonnenschein A 400
Marathon
Sprinter
5.4

Lufttransport von verschlossenen Bleibatterien

Folgende Baureihen* sind kein Gefahrgut gemäß
IATA-Klausel A67:
Sonnenschein A400
Marathon
Sprinter
45
Montage- und Betriebsanleitung Batterieschränke/Batterieunterbringung 30080001441 (Z) July 2016 www.ceag.de
5.5
Abkürzungen
ADR: The European Agreement Concerning the Internatio-
nal Carriage of Dangerous Goods by Road (covering most
of Europe)
RID: Regulations concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Rail (covering most of Europe, parts
of North Africa and the Middle East)
IMDG: The International Maritime Dangerous Goods Code
IATA: The International Air Transportation Association
(worldwide)
ICAO: Civil Aviation Organization's Technical Instructions
for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air
5.6

Transportinspektion

Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und
Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden Lieferung
nicht oder nur unter Vorbehalt entgegen nehmen.
5.7

Verpackung

Wenn keine Rücknahmevereinbarung für die Verpackung
getroffen wurde, Materialien nach Art und Größe tren-
nen und der weiteren Nutzung oder Wiederverwertung
zuführen.
ACHTUNG!
Entsorgung der Verpackungsmaterialien stets umweltge-
recht und nach den geltenden örtlichen Entsorgungsvor-
schriften vornehmen. Gegebenenfalls Recyclingunterneh-
men beauftragen.
Die Bestandteile der Lieferung können entweder
durch die Anzahl und Type der Blöcke oder auf Basis
einer Batteriezeichnung identifiziert werden.
Paletten nicht übereinander stapeln.
Handhabungshinweise auf den Verpackungen beach-
ten.
Während des Transportes sind für die Produkte, die als
„zerbrechlich" gekennzeichnet sind, alle Maßnahmen
zur Vermeidung von Transportschäden zu treffen.
5.8

Voraussetzungen und Vorbereitungen

Verunreinigungen auf den Oberflächen, Staub etc. entfer-
nen bzw. vermeiden.
Der Lagerbereich sollte die folgenden Voraussetzungen
erfüllen:
Blöcke vor Witterungseinflüssen, Feuchte und Über-
flutung schützen.
Blöcke gegen direkte und indirekte Sonneneinstrah-
lung schützen.
Lagerräume für Batterien sollen sauber, trocken, frost-
frei und gepflegt sein.

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