36 | Crystal-M Imager | Einführung
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
(RoHS)
Die Richtlinie Nr. 2002/95/EG der Europäischen Union
beschäftigt sich mit der Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe (kurz RoHS aus dem Englischen Restriction of Hazardous
Substances) in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) stellen sicher, dass ab dem
1. Juli 2006 neu (in den EU-Ländern) in Verkehr gebrachte Elektro- und
Elektronikgeräte die folgenden Stoffe nicht in Konzentrationen oberhalb der
angegebenen Schadstoffwerte enthalten:
• Cadmium (0,01 %)
• Sechswertiges Chrom (0,1 %)
• Blei (0,1 %)
• Quecksilber (0,1 %)
• Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
• Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
Bei Erstellung dieses Handbuchs sind/waren medizinische Geräte von der
RoHS-Richtlinie freigestellt.
Der Hersteller ist jedoch bestrebt, die Auflagen der europäischen RoHS-
Richtlinie einzuhalten, sollte diese Freistellung aufgehoben werden.
Wenn sich auf der Rückseite des Druckers ein RoHS-Aufkleber befindet,
bedeutet dies, dass der Drucker RoHS-kompatibel ist und keine gefährlichen
Stoffe in Konzentrationen oberhalb der o. g. Grenzwerte enthält.
Wenn Sie Fragen haben oder genauere Informationen erhalten möchten,
setzen Sie sich bitte mit Ihrer örtlichen Verkaufsorganisation in Verbindung.
3852B DE 20210601 1655