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Anmeldeverfahren; Evu-Sperre; Montageort Der Wärmepumpenregelung; Dimensionierung Der Wärmepumpe - Viessmann VITOCAL 300-A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise

Anmeldeverfahren

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Wärmepumpenbetriebs auf
das Versorgungsnetz des EVU sind folgende Angaben erforderlich:
■ Anschrift des Betreibers
■ Einsatzort der Wärmepumpe
■ Bedarfsart nach allgemeinen Tarifen
(Haushalt, Landwirtschaft, gewerblicher, beruflicher und sonstiger
Bedarf)

EVU-Sperre

Es besteht die Möglichkeit Verdichter und Heizwasser-Durchlaufer-
hitzer (falls vorhanden) durch das Energieversorgungsunternehmen
(EVU) ausschalten zu lassen. Das EVU kann für die Bereitstellung
eines Niedertarifs die Möglichkeit dieser Abschaltung verlangen.
4.4 Montageort der Wärmepumpenregelung
Unabhängig von Innen- oder Außenaufstellung der Wärmepumpe
muss die Wärmepumpenregelung in einem trockenen Innenraum
montiert werden (Umgebungstemperaturen 2 bis 35 °C).
Weiterhin muss der Aufstellraum folgende Eigenschaften aufweisen:
■ Ebene, glatte Wand
■ Gut beleuchtet und leicht zugänglich
■ In der Nähe der Heizungsverteilung, für kurze Anschlussleitungen
von Pumpen, Sensoren, Mischern usw.
■ Vor tropfendem und spritzendem Wasser geschützt
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4.5 Dimensionierung der Wärmepumpe
Zuerst die Norm-Gebäudeheizlast Φ
das Kundengespräch und die Angebotserstellung ist in den meisten
Fällen eine überschlägige Ermittlung der Heizlast ausreichend.

Monovalente Betriebsweise

Im monovalenten Betrieb muss die Wärmepumpe als einziger Wär-
meerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes gemäß
EN 12831 decken.
Für eine monovalente Betriebsweise müssen die möglichen Außen-
temperaturen am Aufstellort und die Einsatzgrenzen der Wärme-
pumpe berücksichtigt werden:
Min. Lufteintrittstemperatur und min. Vorlauftemperatur Sekundär-
kreis siehe Kapitel „Einsatzgrenzen nach EN 14511".
Zusätzlich muss bei monovalenter Betriebsweise beachtet werden,
dass die Heizleistung der Wärmepumpe und die max. Vorlauftempe-
ratur Sekundärkreis von der Außentemperatur abhängen. Dies kann
Komforteinbußen zur Folge haben, insbesondere bei der Trinkwas-
sererwärmung.
Daher bei der Planung folgende Punkte beachten:
■ Prüfen, ob in Abhängigkeit der Außentemperaturen am Aufstellort
die max. Vorlauftemperatur der Wärmepumpe ausreicht, um die
landesspezifischen Anforderungen bei der Trinkwassererwärmung
zu erfüllen.
■ Bei der Erstinbetriebnahme oder im Servicefall kann die Tempera-
tur im Sekundärkreis unter der erforderlichen min. Vorlauftempera-
tur der Wärmepumpe liegen. Der Verdichter der Wärmepumpe
läuft dann nicht eigenständig an.
Daher muss auch bei einer monovalenten Auslegung einer Wärme-
pumpe immer ein weiterer Wärmeerzeuger planerisch berücksichtigt
werden, z. B. Heizwasser-Durchlauferhitzer.
Hinweis
Heizwasser-Durchlauferhitzer bauseits vorsehen.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
des Gebäudes ermitteln. Für
HL
■ Geplante Betriebsweise der Wärmepumpe
■ Hersteller der Wärmepumpe
■ Typ der Wärmepumpe
■ Elektrische Anschlussleistung in kW (aus Nennspannung und
Nennstrom)
■ Max. Anlaufstrom in A
■ Max. Heizlast des Gebäudes in kW
Die Spannungsversorgung der Wärmepumpenregelung darf dabei
nicht ausgeschaltet werden.
Hinweis
Die Verbindung zur Wärmepumpe muss über die als Zubehör
erhältlichen elektrischen Verbindungsleitungen hergestellt werden
(Länge 15, 30, 40 oder 50 m).
Vor der Bestellung muss wie bei allen Heizsystemen die Norm-
Gebäudeheizlast gemäß EN 12831 ermittelt und die Wärmepumpe
entsprechend gewählt werden.
Falls die Wärmepumpe in der monovalenten Betriebsweise den
Wärmebedarf nicht decken kann, muss die Wärmepumpe mono-
energetisch (mit Heizwasser-Durchlauferhitzer) oder bivalent (mit
externem Wärmeerzeuger) betrieben werden. Andernfalls besteht
die Gefahr, dass der Verflüssiger einfriert und die Wärmepumpe
erheblich beschädigt wird.
Bei Wärmepumpenanlagen mit monovalenter Betriebsweise ist eine
genaue Dimensionierung besonders wichtig, da zu groß gewählte
Geräte oftmals mit unverhältnismäßig hohen Anlagenkosten verbun-
den sind. Überdimensionierung daher vermeiden!
Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe Folgendes beachten:
■ Zuschläge für Sperrzeiten zur Heizlast des Gebäudes berücksich-
tigen. Das Energieversorgungsunternehmen darf die Stromversor-
gung von Wärmepumpen für max. 3 × 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrechen.
Zusätzlich individuelle Regelungen von Sondervertragskunden
berücksichtigen.
■ Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden Sperrzeit in der
Regel unberücksichtigt.
Hinweis
Zwischen 2 Sperrzeiten muss die Freigabezeit mindestens so lang
sein wie die vorhergegangene Sperrzeit.
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der beheizten
Fläche
Die beheizte Fläche (in m
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
tungsbedarf multipliziert:
VITOCAL 300-A

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