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testo 324 Bedienungsanleitung Seite 51

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Es können 3 unterschiedliche Prüfungstypen gewählt werden:
Festigkeitsprüfung (Druckprüfung)
Bei der Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) werden die Flüssig-
gasleitungen mit einem höheren Druck als dem normalen
Betriebsdruck getestet. Somit wird das Material einer größeren
Belastung ausgesetzt. Die Festigkeitsprüfung (Druckprüfung)
deckt Schwachstellen auf und macht eventuelle Materialfehler
erkennbar.
Eingebaute Druckregelgeräte und Gaszähler sind vor der
Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) auszubauen. Die
Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) wird vor der Inbetriebnahme
durchgeführt.
Die Druckprüfung von Flüssiggas-Rohrleitungen ist mit Luft
oder Stickstoff unter Einbeziehung der Ausrüstungsteile
auszuführen. Sie kann aber auch mit Wasser als Prüfmedium
durchgeführt werden. Nach der DVGW TRF 2012 und ÖVGW
G2/2 muss der Druck bei der Druckprüfung das 1,1-fache des
zulässigen Drucks (wird durch den Ansprechdruck des SAV
bestimmt), aber mindestens 1 bar betragen. Ein Druckabfall ist
nach Ablauf der Stabilisierungs- und Messzeit nicht zulässig.
Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung (mit Luft oder inertem Gas, z. B. CO2
oder N2) wird unmittelbar vor der Inbetriebnahme durchgeführt.
Sie dient zur Dichtigkeitsprüfung (Abnahmeprüfung) von neu
verlegten oder sanierten Leitungen. Die Prüfung umfasst alle
Rohrleitungen bis zu den geschlossenen Geräteanschluss-
armaturen der Gasgeräte.
Unmittelbar vor der Inbetriebnahme und nach der Druckprüfung
sind alle Rohrleitungen bis zu den Einstellgliedern der Geräte
mit einem Überdruck von 100 mbar (DVGW TRF, Deutschland)
und ÖVGW G2/2, Österreich) mit Luft auf Dichtheit zu prüfen.
Wiederkehrende Prüfung PS >0,5 bar
Rohrleitungen mit PS >0,5 bar müssen alle 10 Jahre einer
Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) unterzogen werden.
Zusätzlich müssen Rohrleitungen mit DN > 25 alle 2 Jahre einer
Dichtheitsprüfung unter Betriebsbedingungen unterzogen
werden.
Wiederkehrende Prüfung PS <=0,5 bar
Rohrleitungen mit PS <=0,5 bar müssen alle 10 Jahre einer
Dichtheitsprüfung unterzogen werden.
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