Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Abfüllung; Aufbewahrung; Transport; Handhabung (Lösen, Verdünnen, Beseitigen) - Schaller WTi EMFZV50 Bedienungsanleitung

Einzel-ecomix anlage mit zeit- und mengengesteuerter rückspülung
Inhaltsverzeichnis

Werbung

40
S.
3.2.8 Abfüllung
Zum Entleeren ätzender Flüssigkeiten aus Ballons,
Fässern
usw.
sind
Verspritzen
und
z.B. Ballonkipper und Heber bereitzustellen und zu
benutzen. Heber dürfen nicht mit dem Munde
angesaugt werden. Dabei sind die persönlichen
Schutzmaßnahmen anzuwenden. Wenn hierbei etwa
auftretende Gase oder Dämpfe nicht durch mechani-
sche Absaugung beseitigt werden, sind auch Atem-
schutzgeräte erforderlich.

3.2.9 Aufbewahrung

Ätzende Stoffe dürfen nur in geeigneten Behältern
aufbewahrt werden. Wegen der verschiedenartigen
Wirkung der ätzenden Stoffe auf Metall, Holz und an-
dere Werkstoffe kann nur ein Sachkundiger am bes-
ten ein Chemiker bestimmen, welche Behälter jeweils
geeignet sind. Orts bewegliche Behälter müssen
deutlich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für leere
Behälter.
An den Arbeitsplätzen dürfen für ätzende Stoffe nur
Gefäße benutzt werden, deren Form und Aussehen
ein Verwechseln mit Trinkgefäßen ausschließt. Durch
Aufschrift ist die Art des Inhaltes anzugeben. Ätzende
Stoffe, die seltener verwendet werden, müssen unter
Verschluss
Große, offene Lagergefäße müssen, wenn sie nicht
mindestens 1 m Randhöhe haben, durch Geländer
gegen Hineinfallen geschützt sein. Gefäße, bei
denen ein Überfließen möglich ist, müssen, wenn sie
an oder über Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen lie-
gen, Einrichtungen haben, die eine Gefährdung von
Personen durch die Überläufe der Flüssigkeit verhin-
dern. Werden, z.B. derartige Behälter durch Pumpen
gefüllt,
empfiehlt
Ausschaltvorrichtung für den Pumpenmotor mit dem
höchstzulässigen Flüssigkeitsstand elektrisch zu ver-
riegeln. Außen angebrachte Flüssigkeitsstand-anzei-
ger müssen einen Schutz gegen Beschädigung ha-
ben.

3.2.10 Transport

Für den Transport ätzender Flüssigkeiten in nicht
bruchsicheren
Gefäßen
anstelle
von
Weidenkörben,
ausreichenden Schutz gewähren, nur Draht- oder
Metallbandkörbe oder Behälter aus Stoffen nur
geschlossene Mantelgefäße benutzt werden. Kleine
Flaschen mit ätzenden Flüssigkeiten werden beim
Transport zweckmäßiger weise in einen Eimer
gestellt.
Bedienungsanleitung
Betriebs- und Wartungsvorschriften
Technische Unterlagen
Vorrichtungen,
die
Verschütten
verhindern,
aufbewahrt
werden.
es
sich,
(Glasballons)
sollten
die
keinen
SCHALLER Wassertechnische Industrieanlagen GmbH
Petersbergstr. 4
www.schaller-wti.de
3.2.11 Handhabung
(lösen, verdünnen, beseitigen)
das
Die verschiedenen Eigenschaften der ätzenden
Stoffe lassen nicht zu, eine für alle Stoffe
gleichermaßen
anzugeben. Es ist daher notwendig, dass für das Auf-
lösen, Verdünnen sowie für die Beseitigung nicht
mehr brauchbarer ätzender Stoffe von Fall zu Fall
vom Betriebsleiter oder einem Sachkundigen eine ge-
naue
Arbeitsanweisung
Allgemeinen wird beim Auflösen und Verdünnen
Wärme entwickelt, die zu einem Verspritzen der Che-
mikalien Anlass geben kann, auch können dabei ge-
sundheitsschädliche
entstehen.
Beim
zweckmäßigerweise
Flüssigkeit
unter
eingießen,
um
entstehende Wärme so schnell als möglich auf die
gesamte Flüssigkeitsmenge zu verteilen.
Man gießt also zur Herstellung einer verdünnten
Schwefelsäure
schwerere konzentrierte Säure in Wasser und nicht
umgekehrt. Beim Beseitigen ätzender Stoffe wird
man im Allgemeinen mit einem Verdünnen durch
große Wassermengen auskommen. Für Sonderfälle
und bei der Verarbeitung großer Mengen wird von
Fall zu Fall vom Betriebschemiker oder von einem an-
deren
Sachkundigen
geeigneten Mitteln vorzuschreiben sein.
3.2.12 Reparaturen
an Leitungen und Behältern
Bevor an Leitungen und Behältern für ätzende Stoffe
Reparaturen vorgenommen werden dürfen, müssen
die
diese entleert und gereinigt werden.
Vom Bedienungspersonal sind alle Vorkehrungen zu
treffen, z.B. durch Unterbrechen der Zuleitungen oder
Einsetzen von Blindflanschen, das während der Ar-
beit
nicht
durch
Leitungen oder Apparaten unversehens ätzende
Stoffe austreten können.
Der Handwerker darf seine Arbeit erst dann
beginnen, wenn der zuständige Betriebsmeister die
Anlage freigegeben hat. Trotzdem sollte er sich vor
Beginn seiner Arbeit selbst überzeugen, ob die
Leitung drucklos oder leer ist. Dabei ist zu beachten,
dass das Öffnen von Ablasshähnen am tiefsten Punkt
einer Leitung möglicherweise nicht ausreicht, da Ver-
stopfungen
durch
auskristallisierende Salze vorliegen können.
Bei
allen
Reparaturen
persönliche Schutzausrüstung erforderlich.
D-74909 Meckesheim
anzuwendende
Vorschrift
erteilt
wird.
Gase
und
Verdünnen
wird
immer
die
schwerere
Umrühren
in
die
auf
diese
Weise
die
grundsätzlich
die
spezifisch
eine
Neutralisation
Verbindungen
zu
Schlamm
ist
die
entsprechende
Im
Dämpfe
man
leichtere
örtlich
mit
anderen
oder

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis