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Chemikalien; Notbrausen; Maßnahmen Zur Ersten Hilfe; Anlieferung Von Gefährlichen Arbeitsstoffen - Schaller WTi EMFZV50 Bedienungsanleitung

Einzel-ecomix anlage mit zeit- und mengengesteuerter rückspülung
Inhaltsverzeichnis

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S.

3.2 Chemikalien

Auch
im
Umgang mit Chemikalien sind die
betreffenden
Unfallverhütungsvorschriften
Berufsgenossenschaften einzuhalten.
Die Sicherheitshinweise behandeln Schutzmaßnah-
men gegen die Wirkung dieser Stoffe auf den
menschlichen Körper.

3.2.1 Notbrausen

Notbrausen in der Wasseraufbereitung müssen an o-
der in der Nähe von Übergabestellen von Säure und
Lauge und bei Dosierstellen vorhanden sein.
Sie sind funktionsfähig zu halten.
3.2.2 Maßnahmen zur Ersten Hilfe
Die
Belange
zur
Wasseraufbereitungsanlagen sind in schriftliche An-
weisungen
festzulegen.
entsprechend auszubilden. Die geeigneten Mittel zur
Ersten Hilfe sind bereitzustellen.
3.2.3 Anlieferung von gefährlichen Ar-
beitsstoffen
Der Behälterinhalt ist zu überprüfen.
Für den Abfüllvorgang ist der Abfüllplatz vor
unbefugtem Betreten zu sichern. Die Einfüllstutzen
müssen
abdeckbar
gekennzeichnet
sein.
gefährlicher Arbeitsstoffe muss eine Sichtkontrolle
der Abfüllleitung vorgenommen werden. Nach dem
Abfüllen
sind
unter
Tropfwannen aufzustellen.
3.2.4 Transport von gefährlichen Ar-
beitsstoffen
Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe müssen
ausreichend
be-
Auffangwannen die nicht den vollen Inhalt des
jeweiligen Behälters aufnehmen können, müssen an
die Neutralisation bzw. an das Sammelbecken
angeschlossen werden.
Bedienungsanleitung
Betriebs- und Wartungsvorschriften
Technische Unterlagen
speziellen
Ersten
Hilfe
Ersthelfer
und
unverwechselbar
Vor
jedem
Abfüllen
den
Leitungsmündungen
und
entlüftet
werden.
SCHALLER Wassertechnische Industrieanlagen GmbH
Petersbergstr. 4
www.schaller-wti.de

3.2.5 Dosieranlagen

Dosieranlagen sind zu kennzeichnen

3.2.6 Wirkung und Eigenschaften

Als
ätzend
werden
schädigend oder zerstörend, z.B. quellend, lösend,
schrumpfend
sowie
wirkende
Stoffe
Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder sauer
reagieren, ferner gehören dazu auch oxidierend wir-
kende
und
Wasserentziehende
ätzenden Stoffe können fest, flüssig oder gasförmig
sein. Flüssigkeiten sind am gefährlichsten, da sie am
besten benetzen. Feste und gasförmige ätzende
Stoffe müssen eine gewisse Zeit auf dem Gewebe
verweilen,
um
der
Feuchtigkeit oder der inneren Gewebeflüssigkeit
z. B. der Schleimhäute in Reaktion treten zu können.
Ätzgase rufen schon in verhältnismäßig kleinen Men-
gen und geringer Konzentration Schädigungen der
Atemwege
und
lebensgefährlich werden können.
Zu den technisch angewandten ätzenden Stoffen ge-
hören zum Beispiel:
Feste Stoffe:
Flüssigkeiten:
in
sind
Gase:
3.2.7 Schutzmaßnahmen
Die Art der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei
Umgang mit ätzenden Stoffen hängt von den
Mengen und von der Art und Konzentration der
Stoffe ab. Vor allem muss der Ätzungsgefahr durch
technische Einrichtungen vorgebeugt werden. Da
dies jedoch aus betrieblichen Gründen nicht immer
möglich ist oder der technische Schutz versagen
kann,
darf
daneben
Schutzausrüstung
zumindest ist sie bereitzuhalten. Genaue Kenntnis
der Gefahr ist Voraussetzung für richtiges Verhalten.
D-74909 Meckesheim
Stoffe
bezeichnet,
gerbend
wirken.
sind
Säuren,
Alkalien
Stoffe.
mit
äußerlich
anhaftender
der
Lunge
hervor,
Kalk
Natronlauge in Schuppen
Salzsäure
Schwefelsäure
Salpetersäure
Phosphorsäure
Natronlauge
Kalilauge
Ammoniak
Hydrazin
Chlor
Chlorwasserstoff
Salzsäuredämpfe
Schwefeldioxid
Ammoniak
Nitrose
auf
eine
persönliche
nicht
verzichtet
die
Ätzend
und
Die
die
werden,

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