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Skoda SCALA Betriebsanleitung Seite 203

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Technische Daten und Vorschriften ›
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
menhang mit einem der nachfolgenden Umstände
entstanden sind:
Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und
fachgerecht nach den Vorschriften der Gesell-
schaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren
Durchführung wurde seitens des Kunden bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie nicht belegt.
Von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei ei-
nem Fachbetrieb angezeigt oder nicht fachgerecht
beseitigt wurde.
Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen,
Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und
Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchron-
ringe u. Ä.
Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Un-
fall, Hagel, Überschwemmung, Feuer u. Ä.).
Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durch-
führung sonstiger Anpassung oder technischer Än-
derung am Fahrzeug, die von ŠKODA AUTO nicht
genehmigt wurden (z. B. Tuning).
Unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung
(z. B. Einsatz bei motorsportlichen Wettbewerben
oder Überladung), unsachgemäße Pflege oder un-
sachgemäße Wartung.
Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedie-
nungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelie-
ferten Anleitungen.
Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der
Kunde.
Durch die vorliegende ŠKODA Garantie werden die
gesetzlichen Rechte des Käufers aus mangelhafter
Erfüllung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs
und mögliche Ansprüche aus Produkthaftungsgeset-
zen nicht beschränkt.
ŠKODA Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie steht für ein Gefühl der Ge-
wissheit für Reisen in Ihrem Fahrzeug.
Sollte Ihr Fahrzeug einmal unterwegs infolge eines
unerwarteten Defekts liegen bleiben, können für Sie
im Rahmen der Mobilitätsgarantie Leistungen für die
Sicherung Ihrer weiteren Mobilität erbracht werden,
zu denen folgende Leistungen gehören: technische
Hilfe am Telefon, Pannenhilfe am Pannenort, Inbe-
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
triebnahme vor Ort, ggf. das Abschleppen zum ŠKO-
DA Servicepartner.
Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeugs nicht am selben
Tag erfolgen, dann kann der ŠKODA Servicepartner
bei Bedarf noch weitere nachträgliche Leistungen
vermitteln, wie eine Ersatzbeförderung (Bus, Zug u.
Ä.), die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs u. Ä.
Bestimmte Ansprüche auf eine kostenlose Erbrin-
gung von Dienstleistungen der ŠKODA Mobilitätsga-
rantie bestehen nur dann, wenn Ihr Fahrzeug im ur-
sächlichen Zusammenhang mit einem Defekt liegen
geblieben ist, der aufgrund der Erfüllung aus der
ŠKODA Garantie behoben werden soll.
Hinsichtlich der Bedingungen zur Bereitstellung der
Mobilitätsgarantie für Ihr Fahrzeug informieren Sie
sich bei Ihrem ŠKODA Partner. Dieser teilt Ihnen
ebenfalls die detaillierten Geschäftsbedingungen der
Mobilitätsgarantie in Bezug auf Ihr Fahrzeug mit. Für
den Fall, dass sich auf Ihr Fahrzeug keine Mobilitäts-
garantie bezieht, informiert er Sie hinsichtlich der
Möglichkeiten eines nachträglichen Abschlusses.
Optionale ŠKODA Garantieverlängerung
Falls Sie beim Kauf Ihres Neuwagens auch eine ŠKO-
DA Garantieverlängerung erworben haben, stellt Ih-
nen die Gesellschaft ŠKODA AUTO im Laufe der Ga-
rantiedauer eine kostenlose Reparatur von Fahrzeug-
schäden bereit, die infolge eines Mangels am Fahr-
zeug entstanden sind.
Die ŠKODA Garantieverlängerung bezüglich Ihres
Fahrzeugs gilt für den vereinbarten Zeitraum oder bis
zum Erreichen des vereinbarten Limits der Laufleis-
tung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Für die Beurteilung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantieverlängerung gelten im angemessenen Um-
fang die vorstehend beschriebenen Bedingungen der
ŠKODA Garantie.
Die Mangelbeseitigung im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantieverlängerung kann ausschließlich durch Ersatz
oder Instandsetzung der mangelhaften Teile erfol-
gen, wobei der ŠKODA Servicepartner über die Art
der Fahrzeugreparatur entscheidet. Die Mangelbe-
seitigung erfolgt innerhalb einer entsprechend den
Möglichkeiten des ŠKODA Servicepartners ange-
messenen Frist.
Weitergehende Ansprüche aus der ŠKODA Garantie-
verlängerung bestehen ebenfalls nicht. Insbesondere
entsteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung, kein
Rücktrittsrecht, kein Anspruch auf Kaufpreisnach-
lass, auf Bereitstellung eines Ersatzwagens für die
Dauer der Nachbesserung und auf Schadenersatz.
Die beschriebene Lackgarantie und die Garantie ge-
gen Durchrostung bleiben von der ŠKODA Garantie-
verlängerung unberührt.
Die ŠKODA Garantieverlängerung bezieht sich nicht
auf Außen- und Innenfolien.
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