Sicherheitshinweise
Den Arbeitsbereich von Spänen und Holzresten freihalten.
Vor dem Entfernen festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen.
Max. Holzlänge 55 cm
Beim Transport und bei Stillstand der Maschine das Spaltwerkzeug immer ganz einfahren.
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 250 bar betragen!
2.3
Lärmhinweis
Der arbeitsplatzbezogene A-bewertete Emissionsschalldruckpegel beträgt 70 dB(A),
gemessen am Ohr des Bedieners. Der A-bewertete emittierter Schalleistungspegel beträgt
78 dB(A).
Bei Maschinen mit Verbrennungsmotor beträgt der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel
90 dB(A), gemessen am Ohr des Bedieners. Der A-bewertete emittierter
Schalleistungspegel beträgt 98 dB(A).
Bei Maschinen mit Zapfwellenantrieb hängt die Lärmemission noch zusätzlich vom
Schlepper ab.
Daher ist das Tragen eines Gehörschutzes erforderlich.
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch
sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und
Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche
Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den aktuellen am
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Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen, beinhalten die Eigenart des
Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen, z.B. die Zahl der Maschinen und andere
benachbarter Arbeitsvorgänge. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land
zu Land variieren. Diese Information soll jedoch dem Anwender befähigen, eine bessere
Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
2.4
Restrisiken
Auch wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden und die Maschine vorschriftgemäß
verwendet wird, bestehen noch Restrisiken:
▪ Berühren von rotierenden Teilen oder Werkzeugen.
▪ Verletzung durch umherfliegende Werkstücke oder Werkstückteile.
▪ Brandgefahr bei unzureichender Belüftung des Motors.
▪ Beeinträchtigung des Gehörs bei Arbeiten ohne Gehörschutz.
▪ Menschliches Fehlverhalten (z.B. durch übermäßige Körperanstrengung, mentale
Überlastung ....)
Jede Maschine weist Restrisiken auf, bei der Ausführung von Arbeiten ist daher immer
größte Vorsicht geboten. Ein sicheres Arbeiten hängt vom Bedienpersonal ab!
2.5
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - SpaltAxt 8 - ist ausschließlich zum Spalten von Holz mit einem Durchmesser
von 10-50 cm und einer Länge von 10-55 cm geeignet.
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Betriebs-, Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie die besondere
Beachtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
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