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Begriffsdefinitionen - Endress+Hauser CNGmass DCI Betriebsanleitung

Modbus rs485. coriolis-durchflussmessgerät. für cng-betankung
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CNGmass DCI Modbus RS485
Endress+Hauser
8.2

Begriffsdefinitionen

Begriffe im Fachgebiet "Eichfähigkeit für Flüssigkeiten außer Wasser"
eichen
Überprüfen einer Messanlage zur Ermittlung der Messabweichung "wahren" Wert, mit
anschließender Versiegelung. Kann nur durch die zuständige Eichbehörde vor Ort
vorgenommen werden.
eichfähig
Eine Messanlage oder ein Teil von dieser, z.B. Zähler, Zusatzeinrichtung, besitzt die
(Bauart-) "Zulassung zur innerstaatlichen Eichung" einer (nationalen) Zulassungsstelle.
geeicht
Die Messanlage ist durch einen Vertreter der Eichbehörde vor Ort überprüft und
versiegelt worden. Dies muss von dem Anlagenbetreiber veranlasst werden.
Instandsetzung
Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instand setzen
(Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Messgeräte durch ein
Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Repa-
ratur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal aus-
gestattet sind.
Endress+Hauser ist autorisiert, Reparaturen an geeichten Messgeräten vorzunehmen.
justieren
Abgleich vor Ort (Nullpunkt, Dichte) unter Betriebsbedingungen.
Wird vom Anlagenbetreiber vorgenommen.
kalibrieren
Ermittlung und Speicherung von Korrekturwerten für das individuelle Messgerät, um
mit dem Messwert möglichst nahe an den "wahren" Wert zu gelangen.
Mengenumwerter
Einrichtung zur automatischen Umwandlung des ermittelten Messwertes in eine
andere Größe (Druck, Temperatur, Dichte etc.) oder nichtflüchtigen gespeicherten
Umrechnungswerten zum betreffenden Messmedium.
Messabweichung
(Üblicherweise auch Fehlergrenze, Messfehler oder Messwertabweichung genannt)
relative Messabweichung, errechnet aus dem Quotienten
(Messwert – "wahrer" Messwert) : "wahrer" Messwert in Prozent.
Messanlage
Messeinrichtung, die den Zähler und alle Zusatzeinrichtungen sowie zusätzliche
Einrichtungen umfasst.
Nacheichung
Geeichte Messgeräte können nachgeeicht werden, wenn sie die geltenden Eich-
fehlergrenzen einhalten und den sonstigen Anforderungen entsprechen, die bei
ihrer Ersteichung gegolten haben. Auskunft über die Gültigkeitsdauer der Eichung gibt
Ihnen die zuständige Behörde.
Q
Minimaler Durchfluss, ab welchem der Zähler die Fehlergrenzen einhalten muss.
min
Q
Maximaler Durchfluss des Zählers unter Einhaltung der Fehlergrenzen.
max
Stempelstellen
Vorzusehen auf allen Teilen der Messanlage, die nicht auf andere Weise gegen eine
Veränderung (= Verfälschung) der Messwertermittlung und -verarbeitung geschützt
werden können. Vorzugsweise sind Bleistempel (auch "Plomben" genannt) einzusetzen,
aber auch Klebesiegel sind erlaubt. Sie dürfen nur von einer autorisierten Person ange-
bracht werden: Eichbehörde oder Service-Einsatz mit Instandsetzer-Kennzeichen.
Zähler
Gerät zur Messung, Speicherung und Anzeige der eichpflichtigen Größen (Masse,
Volumen, Dichte etc.).
zusätzliche
Einrichtungen die nicht unmittelbar Einfluss auf die Messung haben, aber zur Sicher-
Einrichtungen
heit oder Erleichterung einer ordnungsgemäßen Messung benötigt werden (z.B. Gasan-
zeiger, Filter, Pumpen etc.).
Zusatz-
Einrichtungen zur unmittelbaren Weiterverarbeitung des Messergebnisses (z.B. Dru-
einrichtungen
cker, Mengenumrechner, Preisrechner, Voreinstellwerk etc.).
Eichbetrieb
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