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Begriffsdefinitionen - Endress+Hauser Proline Promass 84 Betriebsanleitung

Coriolis-massedurchfluss-messsystem für den eichpflichtigen verkehr
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Eichbetrieb
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7.2

Begriffsdefinitionen

Begriffe im Fachgebiet "Eichfähigkeit für Flüssigkeiten ausser Wasser"
• eichen
Überprüfen einer Meßanlage zur Ermittlung der Meßabweichung "wahren" Wert, mit
anschließender Versiegelung.Kann nur durch die zuständige Eichbehörde vor Ort vorge-
nommen werden.
• eichfähig
Eine Meßanlage oder ein Teil von dieser, z.B. Zähler, Zusatzeinrichtung, besitzt die (Bau-
art-) "Zulassung zur innerstaatlichen Eichung" einer (nationalen) Zulassungsstelle.
• geeicht
Die Meßanlage ist durch einen Vertreter der Eichbehörde vor Ort überprüft und versie-
gelt worden. Dies muß von dem Anlagenbetreiber veranlaßt werden.
• Instandsetzung
Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instand setzen (Instand-
setzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Messgeräte durch ein Zeichen
kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und
Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet
sind.
Endress+Hauser ist autorisiert, Reparaturen an geeichten Messgeräten vorzunehmen.
• justieren
Abgleich vor Ort (Nullpunkt, Dichte) unter Betriebsbedingungen.Wird vom Anlagenbe-
treiber vorgenommen.
• kalibrieren
Ermittlung und Speicherung von Korrekturwerten für das individuelle Meßgerät, um mit
dem Meßwert möglichst nahe an den "wahren" Wert zu gelangen.
• Mengenumwerter
Einrichtung zur automatischen Umwandlung des ermittelten Messwertes in eine andere
Größe (Druck, Temperatur, Dichte, etc.) oder nichtflüchtigen gespeicherten Umrech-
nungswerten zum betreffenden Messmedium.
• Messabweichung
(Üblicherweise auch Fehlergrenze, Meßfehler oder Meßwertabweichung genannt) rela-
tive Meßabweichung, errechnet aus dem Quotienten (Meßwert – "wahrer" Meßwert) /
"wahrer" Meßwert in Prozent.
• Messanlage
Messeinrichtung, die den Zähler und alle Zusatzeinrichtungen sowie zusätzliche Einrich-
tungen umfaßt.
• Nacheichung
Geeichte Messgeräte können nachgeeicht werden, wenn sie die geltenden Eichfehler-
grenzen einhalten und den sonstigen Anforderungen entsprechen, die bei ihrer Erstei-
chung gegolten haben.
Auskunft über die Gültigkeitsdauer der Eichung gibt Ihnen die zuständige Behörde.
• Q
Minimaler Durchfluss, ab welchem der Zähler die Fehlergrenzen einhalten muss.
min
• Q
Maximaler Durchfluss des Zählers unter Einhaltung der Fehlergrenzen.
max
• Stempelstellen
Vorzusehen auf allen Teilen der Meßanlage, die nicht auf andere Weise gegen eine Ver-
änderung (= Verfälschung) der Meßwertermittlung und -verarbeitung geschützt werden
können. Vorzugsweise sind Bleistempel (auch "Plomben" genannt) einzusetzten, aber
auch Klebesiegel sind erlaubt. Sie dürfen nur von einer autorisierten Person angebracht
werden: Eichbehörde oder Service-Einsatz mit Instandsetzer-Kennzeichen.
• Zähler
Gerät zur Messung, Speicherung und Anzeige der eichpflichtigenGrößen (Masse, Volu-
men, Dichte, etc.)
• zusätzliche Einrich-
Einrichtungen die nicht unmittelbar Einfluß auf die Messung haben, aber zur Sicherheit
tungen
oder Erleichterung einer ordnungsgemäßen Messung benötigt werden (z.B. Gasanzeiger,
Filter, Pumpen, etc.)
• Zusatzeinrichtungen
Einrichtungen zur unmittelbaren Weiterverarbeitung des Messergebnisses (z.B. Drucker,
Mengenumrechner, Preisrechner, Voreinstellwerk, etc.)
Proline Promass 84
Endress+Hauser

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