13.3 Transportinspektion
13.4 Verpackung
Zur Verpackung
Umgang mit Verpackungs-
materialien
28.07.2020
28.07.2020
PFT FÖRDERANLAGE Teil 2 Übersicht – Bedienung
Transport, Verpackung und Lagerung
Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und
Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden, wie folgt vorgehen:
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem
Lieferschein des Transporteurs vermerken.
Reklamation einleiten.
HINWEIS!
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist.
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb der
geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht
werden.
Die einzelnen Packstücke sind entsprechend den zu erwartenden
Transportbedingungen verpackt. Für die Verpackung wurden
ausschließlich umweltfreundliche Materialien verwendet.
Die Verpackung soll die einzelnen Bauteile bis zur Montage vor
Transportschäden,
Korrosion
schützen. Daher die Verpackung nicht zerstören und erst kurz vor
der Montage entfernen.
Wenn keine Rücknahmevereinbarung für die Verpackung getroffen
wurde, Materialien nach Art und Größe trennen und der weiteren
Nutzung oder Wiederverwertung zuführen.
VORSICHT!
Umweltschäden durch falsche Entsorgung!
Verpackungsmaterialien sind wertvolle Rohstoffe
und können in vielen Fällen weiter genutzt oder
sinnvoll aufbereitet und wiederverwertet werden.
Deshalb:
– Verpackungsmaterialien umweltgerecht
entsorgen.
– Die örtlich geltenden Entsorgungsvorschriften
beachten. Gegebenenfalls einen Fachbetrieb
mit der Entsorgung beauftragen.
und
anderen
Beschädigungen
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