PFT FÖRDERANLAGE Teil 2 Übersicht – Bedienung
Verpackung
14.3 Transportinspektion
15 Verpackung
Zur Verpackung
Umgang mit Verpackungs-
materialien
20.05.2021
20.05.2021
Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und
Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden, wie folgt
vorgehen:
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem
Lieferschein des Transporteurs vermerken.
Reklamation einleiten.
HINWEIS!
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist.
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb
der
geltenden
gemacht werden.
Die einzelnen Packstücke sind entsprechend den zu erwartenden
Transportbedingungen verpackt. Für die Verpackung wurden
ausschließlich umweltfreundliche Materialien verwendet.
Die Verpackung soll die einzelnen Bauteile bis zur Montage vor
Transportschäden, Korrosion und anderen Beschädigungen
schützen. Daher die Verpackung nicht zerstören und erst kurz vor
der Montage entfernen.
Wenn keine Rücknahmevereinbarung für
getroffen wurde, Materialien nach Art und Größe trennen und der
weiteren Nutzung oder Wiederverwertung zuführen.
VORSICHT!
Umweltschäden durch falsche Entsorgung!
Verpackungsmaterialien sind wertvolle Rohstoffe
und können in vielen Fällen weiter genutzt oder
sinnvoll aufbereitet und wiederverwertet werden.
Deshalb:
– Verpackungsmaterialien umweltgerecht
entsorgen.
– Die örtlich geltenden Entsorgungsvorschriften
beachten. Gegebenenfalls einen Fachbetrieb
mit der Entsorgung beauftragen.
Reklamationsfristen
die
Verpackung
Seite 19
geltend