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Erforderliche Kenntnisse Für Die Einrichtung; Reinigung; Software-Lizenzvereinbarung - Auerswald COMfortel M-520 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Wichtige Informationen
Das Gerät lässt sich während eines Stromausfalls nicht betreiben. Es kann auch
kein Notruf abgesetzt werden.
Erforderliche Kenntnisse für die Einrichtung
Unvollständige oder fehlerhafte Einrichtung kann zur Gefährdung von Personen
führen, zum Beispiel aufgrund nicht durchführbarer Notrufe.
Die Einrichtung des Produkts erfolgt menügesteuert im Mobilteil selbst. Die
Menüs lassen sich in verschiedene Sprachen umschalten. Wenn Sie mit diesen
Sprachen und den verwendeten Fachbegriffen nicht vertraut sind, ziehen Sie
eine fachlich und sprachlich geeignete Fachkraft hinzu.
Reparatur
Öffnen Sie das Gerät nicht. Nur der Hersteller darf das Gerät öffnen und
reparieren.

Reinigung

Wischen Sie das Gerät mit einem feuchten Tuch oder einem Antistatiktuch ab.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel und kein Mikrofasertuch.
Verwenden Sie nie ein trockenes Tuch: es besteht die Gefahr der statischen
Aufladung.
In seltenen Fällen kann der Kontakt des Geräts mit chemischen Substanzen zu
Veränderungen der Oberfläche führen. Aufgrund der Vielzahl am Markt
verfügbarer Chemikalien konnten nicht alle Substanzen getestet werden.
Beeinträchtigungen von Hochglanzoberflächen können vorsichtig mit Display-
Polituren von Mobiltelefonen beseitigt werden.

Software-Lizenzvereinbarung

Die Auerswald GmbH & Co. KG, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen, Deutschland (im Folgenden: Auerswald) stellt her und vertreibt im Wesentlichen Geräte zur Kommunikation sowie Software zur Unterstützung
der Funktionalität dieser Geräte (als gerätebezogene Software („embedded" Software bzw. Firmware) oder „stand alone"-Software). Auerswald möchte mit Ihnen die nachfolgenden Bedingungen über die Nutzung der
nachstehend definierten Software vereinbaren. Die Software kann Open-Source-Software enthalten, für die zusätzlich Lizenzbedingungen Dritter gelten.
1. Information über den Inhalt der Software-Lizenzvereinbarung und Abschluss
1.1 Die Lizenzvereinbarung wird Ihnen mit dem Gerät in Papierform oder elektronisch zur Durchsicht zur Verfügung gestellt, bevor Sie das Gerät in Gebrauch nehmen oder die Software herunterladen, installieren oder
gebrauchen. Bitte lesen Sie den Text der Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Sollten Sie bei Durchsicht der Lizenzvereinbarung Fragen zu der Lizenzvereinbarung haben, kontaktieren Sie bitte Auerswald per E-Mail
unter der E-Mail-Adresse license@auerswald.de. Soweit die Software Open-Source-Software verwendet, verweisen wir auf die im Internet im Bereich des Downloads oder in der Bedienoberfläche des Produktes zur
Verfügung stehenden Lizenzbedingungen Dritter.
1.2 Während des Vorgangs des Herunterladens, des Installierens, der Registrierung/Anmeldung des Gerätes oder des Gebrauchens der Software werden Sie gefragt, ob Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinba-
rung einverstanden erklären (dieser Vorgang wird nachfolgend als „Abfrage" bezeichnet). Dazu ist das Anklicken eines „Ja"-Buttons vorgesehen. Mit dem Anklicken dieses Buttons erklären Sie unwiderruflich und rechtlich
verbindlich Ihr Einverständnis. Sofern Sie mit dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie bitte den „Nein"-Button an. Ein Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Software ist dann nicht möglich.
Soweit eine Abfrage aus technischen Gründen nicht erfolgt, sehen wir die Ingebrauchnahme des Gerätes oder der Software als konkludente Einverständniserklärung mit dieser Lizenzvereinbarung und/oder den Lizen-
zbedingungen Dritter für Open-Source-Software an.
1.3 Hinweis: Stimmen Sie der Software-Lizenzvereinbarung nicht zu, muss die Nutzung der Software unterbleiben. Dies wird die Nutzung eines von Auerswald erworbenen Produktes erschweren oder sogar auss-
chließen.
2. Gegenstand der Vereinbarung; Bindung an die Beschaffung von Auerswald Produkten
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an Software (auch bezeichnet als Lizenz), welches im Einzelnen nachfolgend beschrieben wird und unter der aufschiebenden Bedingung
der Zahlung der Lizenzentgeltzahlung (siehe Ziffer 6) steht. Grundsätzlich erfolgt die Einräumung nicht ausschließlich und begrenzt auf die Laufzeit dieser Vereinbarung.
2.2 Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht (im Folgenden auch bezeichnet als Lizenz) für eine einzelne Kopie der Software erteilt, wobei Updates, Upgrades oder sonstige Modifikationen der Software mit erfasst sind,
es sei denn, es handelt sich dabei um vergütungspflichtige Modifikationen der Software.
2.3 Soweit die Software bestimmungsgemäß dazu verwendet werden soll, die Funktionalität von Geräten zu unterstützen, ist der Bestand dieser Lizenzvereinbarung an den Bestand des der Beschaffung dieser Geräte
zugrunde liegenden Vertrages mit Auerswald oder einem autorisierten Vertriebspartner von Auerswald gebunden. Wird der letztgenannte Vertrag gleich aus welchem Rechtsgrund beendet, endet auch die Lizenzvere-
inbarung, soweit sie zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schon in Kraft getreten sein sollte, es sei denn, dies würde den Lizenznehmer unangemessen benachteiligen. Ist Auerswald im Rahmen des Vertrages zur
Beschaffung zur Zurückbehaltung von Leistungen berechtigt, so steht Auerswald auch im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung ein solches Recht zu. Diese Regelung gilt nicht, soweit es sich bei Ihnen als Vertragspartner
um einen Verbraucher handelt.
3. Grundlagen der Lizenzvereinbarung
3.1 Grundlage der Lizenzvereinbarung sind ausschließlich die Bedingungen, wie sie in diesem Dokument formuliert sind; weitere mündliche oder sonstige Absprachen bestehen nicht. Sollte es weitere Absprachen geben,
so gehen die Regelungen in diesem Dokument vor.
3.2 Der Einbeziehung anderer Bedingungen, insbesondere allgemeiner Geschäftsbedingungen oder allgemeiner Einkaufsbedingungen von Ihrer Seite wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, soweit im
Übrigen während der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Auerswald auf derartige Bedingungen verwiesen wird.
4. Definition
Software meint jede Form von Programm, erzeugt mittels eines Quellcodes, an dem Auerswald oder seinen Lieferanten geistige Schutzrechte zustehen einschließlich aller dazugehörigen Materialien und Nutzerinforma-
tion, unabhängig davon, wie die Speicherung der Software erfolgt und unabhängig davon, ob es sich um eine Software für von Auerswald hergestellte und vertriebene Produkte (gerätegebundene Software) oder um
eigenständige Software („stand alone") handelt. Der Begriff Software umfasst auch alle Upgrades, Updates, Versionen oder sonstige Modifikationen.
Computersystem meint jede Art von Computer-Hardware, auf deren Festspeicher Software installiert wird oder über die der Zugriff auf Software erfolgt.
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COMfortel M-520 - Betriebsanleitung V02 08/2019

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