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Brennstoffe; Holzhackschnitzel; Holzpellets - Herz firematic 20-60 Betriebsanleitung

Hackgut- pelletsanlage
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BRENNSTOFFE

In diesem Kapitel sind jene Brennstoffe und deren
Eigenschaften beschrieben, mit denen der HERZ
firematic – Kessel betrieben werden soll.
3.1

Holzhackschnitzel

Holzhackschnitzel für nichtindustrielle Verwendung
mit geringem Feinanteil gemäß EN 17225-1/4
gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2, B1
Partikelgröße P16S und P31S
Wassergehalt min. 15 % bis max. 40 %
Aschegehalt:
< 3,0 (B1) m-%
Heizwert
im
> 3,1 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand
> 150 kg/m³
Die Eigenschaftsklassen A1 und A2 stellen
erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte
Holzrückstände dar. A1 enthält Brennstoffe mit
geringerem Aschegehalt, was auf keine oder wenig
Rinde hinweist und Brennstoffe mit geringerem
Wassergehalt,
während
geringfügig
höheren
Wassergehalt aufweist. B1 erweitert Herkunft und
Quelle von Klasse A und schließt weitere
Materialien, wie z.B. Kurzumtriebs-Plantagenholz,
Holz aus Gärten und Plantagen usw., sowie
chemisch unbehandeltes Industrie-Restholz ein.
Eigenschaftsklasse B2 umfasst auch chemisch
behandeltes Industrie-Restholz und Gebraucht-
holz.
3.2

Holzpellets

Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung nach
ENplus,
Swisspellet,
entsprechend
EN 17225-2
Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2
Der maximal zulässige Feinanteil im
Brennstofflager darf 8 % des gelagerten
Brennstoffvolumens nicht überschreiten
4
Eigenschaftsklasse A2 nur bei firematic 80 – 301
< 1,0 (A1),
< 1,5 (A2),
Anlieferungszustand
Klasse
A2
einen
Aschegehalt
und/oder
DINplus
bzw.
Pellets
gemäß
folgender
4
(ermittelt mit Lochsieb – Lochdurchmesser
5 mm)!
Feinanteil zum Zeitpunkt der Verladung:
< 1,0 m-%
Heizwert
im
> 4,6 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand
> 600 kg/m³
Mechanische Festigkeit DU, EN 17831-1
im
Anlieferungszustand,
DU 97.5 ≥ 97,5
Durchmesser 6 mm
Die Nennleistung und die Emissionswerte können
bis zu einem maximalen Wassergehalt von 25%
bzw. einem Mindestheizwert von 3,5 kWh/kg des
zulässigen Brennstoffes garantiert werden.
Ab ca. 25 % Wassergehalt bzw. einem Heizwert
< 3,5 kWh/kg
ist
mit
Minderleistung zu rechnen.
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile,
dürfen nicht in die Anlage eingebracht werden!
Sand und Erde führen zu mehr Asche und
Verschlackung.
Es kann in Abhängigkeit des Brennstoffes zur
Schlackenbildung kommen, welche eventuell auch
händisch entfernt werden muss.
Bei
Zuwiderhandlung
Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Bei
Verfeuerung
von
Brennstoffen ist mit einer unkontrollierten
Verbrennung zu rechnen. Betriebsstörungen
und Folgeschäden sind wahrscheinlich.
Ist bei Bestellung ein anderer Brennstoff benannt
und
dieser
auch
Auftragsbestätigung vermerkt, so ist die Anlage
auch mit diesem Brennstoff zu betreiben.
Hinweis: Die Anlage wird bei Inbetriebnahme auf
den jeweils vereinbarten Brennstoff eingestellt.
Diese Einstellung (Gebläsedrehzahleinstellungen,
Brennstoffniveaueinstellungen,
Gebläse, Taktzeiten, etc.) sollte bei gleich
bleibender
Brennstoffqualität
werden
Brennstoffe
3
Anlieferungszustand
m-%:
einer
entsprechenden
erlischt
jeglicher
nicht
geeigneten
ausdrücklich
in
der
Vor-/Nachlauf
nicht
verändert
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