Der Unternehmer hat durch die Doku-
mentation der ersten Inbetriebnahme in
der Prüfkarte die Einhaltung der maxi-
malen Fristen sicherzustellen.
D i e P r ü f k a r t e a m E n d e d i e s e r
Gebrauchsanleitung ist bei der regelmä-
ßigen Sachkundeprüfung vorzulegen
und muss von einem Sachkundigen
ausgefüllt werden.
Weitere detaillierte Informationen
finden Sie im Internet: www.bornack.de
REPARATUR
• Reparaturen dürfen aus Haftungs-
gründen nur von BORNACK oder einer
von BORNACK schriftlich autorisierten
Vertragswerkstatt vorgenommen
werden.
• Es dürfen nur Original-Ersatzteile vom
Hersteller eingesetzt werden.
SONSTIGES
LAGERUNG
• Lichtgeschützt und trocken lagern.
• PSA nicht in der Nähe von Heizungen
lagern. Dauerhaft einwirkende Tempe-
raturen von unter 0 °C bzw. über
+50 °C wirken sich negativ auf die
Festigkeit des textilen Materials aus
und verkürzen die Lebensdauer.
• PSA nicht mit aggressiven Stoffen (Ölen,
Fetten, Säuren oder anderen Chemika-
lien) in Verbindung bringen. Feinmecha-
niköl darf zum dosierten Ölen von
beweglichen metallischen Bestandteilen
bei der Wartung verwendet werden. Es
ist aber unbedingt darauf zu achten, dass
textile PSA-Bestandteile nicht mit dem Öl
in Kontakt kommen.
• PSA auch nicht in der Nähe von aggres-
siven Stoffen (siehe oben) lagern, da sich
auch Ausdünstungen von aggressiven
Stoffen negativ auf die Festigkeit von PSA
auswirken.
• Geschützte Lagerung im Gerätekoffer
oder Gerätebeutel.
• F e u c h t e P S A v o r d e r L a g e r u n g
trocknen.
TRANSPORT
• Geschützter Transport im Gerätekoffer
oder Gerätebeutel.
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