10. AUSSERBETRIEBNAHME
EINLAGERUNG
Falls die Geräte für längere Zeit eingelagert werden soll,
Geräte vom Stromnetz abklemmen, den/die Behälter mit
Betriebsflüssigkeiten entleeren, die Teile abdecken, die
durch Staub beschädigt werden können.
VERSCHROTTUNG
Am Ende der Lebenszeit der Geräte oder falls man sich
dazu entscheidet die Maschine nicht mehr anzuwenden,
empfiehlt es sich diese funktionsunfähig zu machen,
indem man das Fett und die Öle von den, jeweiligen Teilen
und auch aus den versteckten Bereichen, entfernt.
11. WIEDER INBETRIEBNAHME
Für die erneute Inbetriebnahme nach einem langen
Stillstand muss eine vollständige Reinigung ausgeführt
und alle Punkte, die in dem Kapitel Wartung aufgeführt
sind, müssen ordentlich geschmiert werden.
12. ABNAHMEPRÜFUNGEN
Die Geräte wurde bei dem Hersteller montiert
und in Betrieb genommen; dabei sind die
Sicherheitsvorrichtungen und die beweglichen Teile der
Geräte geprüft worden.
1
Funktionskontrolle des Zylinders und allgemeine Teile.
Prüfung, dass kein Öl durchsickert oder ausströmt.
2
3
Funktionskontrolle Senkvorrichtung.
Prüfung und Eichung Höchstdruck-Ventil
4
Prüfung des korrekten Betriebs der
5
Antriebsvorrichtungen.
Das Gerät wurde außerdem einer Überlastkontrolle
ausgesetzt.
14
Die Teile, die durch Oxidation beschädigt werden könnten,
müssen entsprechend geschützt werden.
Die Teile der Geräte müssen als Sondermüll behandelt
werden. Daher müssen sie zerlegt und entsprechend der
geltenden Gesetze entsorgt werden.
Eine allgemeine Leistungsfähigkeitsprüfung des Gerätes
durchführen.
L127A-A01-DEU