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Spezielle Sicherheitshinweise; Pflichten Des Betreibers - DAMMANN Profi-Class Originalbetriebsanleitung

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Sicherheit
Um Unfälle und Störungen zu vermeiden, müssen sämtliche Personen und
Personal, die/das am und mit dem Gerät arbeiten, umfassende Kenntnisse über
Arbeitsschutzbestimmungen haben.
In dieser Betriebsanleitung sind spezifische Warnhinweise enthalten, die unbedingt
zu beachten und einzuhalten sind. Warnhinweise sind für das Personal und andere
Personen, die sich im Bereich des Geräts aufhalten, bindend.
Warnhinweise, die am Gerät angebracht sind, müssen zusätzlich beachtet und
eingehalten werden. Während des Betriebs die zulässigen Grenzen einhalten. Angaben
in den Sicherheitsdatenblättern zu den eingesetzten Pflanzenschutzmitteln beachten.
Das Personal muss Kenntnisse in Erste Hilfe anwenden können.

2. 4 Spezielle Sicherheitshinweise

Die nachfolgend aufgeführten Sicherheitshinweise beziehen sich auf spezifische
Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Maschine. Im Wesentlichen ergeben sich
diese Hinweise aus den einschlägigen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und den
festgestellten Restgefahren.
» Immer die empfohlene persönliche Schutzausrüstung tragen.
» Vor Arbeiten am Gerät zwecks Reinigungs-, Wartungs- oder Demontagearbeiten: Maschine
ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
» Bei Reparaturarbeiten keine Veränderungen vornehmen, die zu Sicherheitseinschränkungen
führen können.
» Nur Originalsicherungen mit den angegebenen Bemessungen verwenden.
» Nur original Ersatzteile verwenden.
» Nur geprüfte Betriebsmittel verwenden.

2. 5 Pflichten des Betreibers

Sämtliche Arbeiten am Gerät dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die vom
Betreiber autorisiert sind und für ihre jeweiligen Aufgaben geschult wurden. Jeweilige, im
Betreiberland geltenden nationalen und örtlichen Regeln/Vorschriften einhalten.
Der Betreiber des Geräts hat weiterhin sicherheitsrelevante Pflichten. Der Betreiber muss
sicherstellen, dass die folgenden Regeln eingehalten werden:
» Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bedien-/ und Fachpersonal zur
Verfügung stellen.
» Die persönliche Schutzausrüstung muss unter Umständen nach Hersteller-Angaben gereinigt,
gewartet, gepflegt und ausgetauscht werden.
» Das Personal für die Bedienung, Reinigung, Wartung und Störungsbeseitigung muss die
Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
» Das Gerät nur bestimmungsgemäß verwenden, Sicherheitsvorschriften einhalten.
» Bei den jeweiligen Arbeiten muss das eingesetzte Personal die entsprechende
Qualifikation besitzen. Einweisung des Personals in örtliche Gesetze und Vorschriften. Auf
Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung hinweisen. Bei Personalwechsel muss neues
Personal eingewiesen werden.
» Personal regelmäßig bezüglich der Unfallverhütung und Gefahren bei Arbeiten in der Höhe
unterweisen.
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Erstellt im: Juli 2021

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