19. Entsorgung
Das Gerät nach seiner Verwendung entsprechend den im Betreiberland geltenden
nationalen und örtlichen Gesetzen sortenrein entsorgen. Die Entsorgungsvorschriften
aller Zulieferhersteller beachten!
Zertifizierte Demontagebetriebe mit der Entsorgung beauftragen.
Die Verpackungs- und Transporthinweise der Zulieferteilehersteller beachten.
19. 1. Demontage
Sicherstellen, dass alle nationalen und örtlichen Sicherheitsanforderungen beachtet
werden. Die Demontage darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Bei der
Demontage wie folgt vorgehen:
1. Gerät von außen und innen gründlich reinigen.
2. Gerät gereinigt und mit Betriebsanleitung an den Fachbetrieb übergeben.
19. 2. Entsorgung
Nach Ausmusterung der Maschine muss eine sortenreine Entsorgung durchgeführt
werden.
» Trennen gemäß den geltenden Vorschriften:
» Eisenmetalle
» Nichteisenmetalle
» Kabelschrott
» Kunststoffe
» GFK-Fass (Sondermüll)
» Reifen
» Flüssigkeiten
» Bestandteile und Betriebsstoffe des Geräts einem zertifizierten Zerlegebetrieb zuführen, der eine
sortenreine Entsorgung vornimmt.
Erstellt im: Juli 2021
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Entsorgung
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