Diese Enthärtungsanlage ist nur für den Betrieb im Trinkwasserbereich konzipiert. Die Grenzwerte
der Trinkwasserverordnung (TVO) dürfen insbesondere bei Eisen (Fe: 0,2 mg/L) sowie Mangan (Mn:
0,05 mg/L) nicht überschritten werden.
Eine nicht dem Verwendungszweck entsprechende Nutzung ist nicht zulässig. Insbesondere zum
Schutz vor Verschmutzung und Verschlammung der Enthärtungsanlage muss vor dieser ein Wasserfil-
ter installiert werden.
Ebenfalls wird der Einsatz eines Schutzfilters hinter der Anlage empfohlen, da durch mechanische Be-
schädigung oder Materialfehler Ionenaustauscherharz ausgespült werden könnte.
Der zulässige Wasserdruck liegt bei 2,0 – 6,0 bar. Sollte der vorhandene Wasserdruck über dem
Grenzwert liegen, ist ein Druckminderer einzusetzen.
Um im Falle einer Fehlfunktion Wasserschäden zu vermeiden, sollte in der Nähe des Installationsor-
tes ein Bodenablauf vorhanden sein. Ist ein solcher bauseits nicht vorhanden, sollte vor der Anlage
ein Rohrunterbrecher (AquaStop) eingesetzt werden.
Der Installationsort der Wasserenthärtungsanlage muss eben, trocken und mit ausreichendem Ab-
stand zu Wärmequellen sein. Die Raumtemperatur darf +5 °C und +40 °C nicht unter- bzw. über-
schreiten. Ein Umfallen der Anlage – auch durch versehentliches Anstoßen – muss auszuschließen
sein.
Bei Installationen, die Bauteile sowohl aus Kupfer als auch Zink beinhalten, kann sehr weiches Was-
ser zu Korrosion führen. Der DVGW empfiehlt daher eine Mindestverschneidung des Wassers
auf 6 °dH.
3. Einsatzbereiche
Einsatzbereich: Trinkwasser
Verwendungszweck: ausschließlich zur Reduzierung der Wasserhärte (Calcium / Magnesium)
Anlagenanschluss: Eingang: 230 V / 50 Hz Ausgang: 24 V / 50 Hz
Umgebungstemperatur: min. +5 °C / max. +40 °C
Wassertemperatur:
Betriebsdruck:
Luftfeuchtigkeit:
Salz:
Spritzwassergeschützt:
Störionen:
2
min. +5 °C / max. +30 °C
min. 2 bar / max. 6 bar
max. 60 %
gemäß DIN 19604, DIN EN 973 Typ A
nein
Chlor, Eisen, Mangan
Servicetelefon 06182 – 896 66 66