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SoFlow SO1 PRO Originalbetriebsanleitung Seite 39

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Melden Sie eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel unverzüglich nach dem Auspacken bei Ihrem Vertragshändler. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang und Ausschlüsse
Unsere Produkte werden nach strikt definierten Qualitätsrichtlinien produziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft. Die Garantieleistung gilt für Material- und Produktionsschäden jedweder
Art, die bei normaler sowie sach- und bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes auftreten können. Primär ausschlaggebend für die sach- und bestimmungsgemäße Benutzung des
Produktes sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen, die es genau einzuhalten gilt. Verwendungszwecke und Handlungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten
oder vor denen gewarnt wird, gilt es unbedingt zu vermeiden (Bitte Hinweisblatt beachten: Do not – Vermeidung).
Produktteile, die normaler Abnutzung unterliegen und daher als Verschleißteile anzusehen sind, unterliegen gesonderten Garantiezeiträumen. Das gilt insbesondere für Akkus, Motor sowie
Zubehörteile mit mechanischem Verschleiß, z.B. Räder und Reifen. Garantieleistungen sind außerdem bei der üblichen Abnutzung von Verschleißteilen ausgeschlossen, wie: (Reifen,
Bremsen/Bremsbeläge, Tretlager, Sattel, Federgabel, Bowdenzüge, Lenkergriffe, Schläuche/ Mäntel, Klingel, Katzenauge, Vorder /-Rücklicht, Ständer etc.). Dazu zählen auch platte Reifen, wenn
diese selbst hervorgerufen wurden
(z.B. beim Überfahren von spitzen Gegenständen). Alle Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der
Herstellerangaben sowie alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung, usw., welche die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen Schäden,
die z.B. zurückzuführen sind auf:
Standzeiten in ungeeigneter Umgebung
den Einbau von nicht originalen Bauteilen oder
die Bemühungen des Benutzers oder dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, den Schaden selbst zu beheben
die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren
etc.
Ein Garantieanspruch verfällt außerdem in den folgenden Fällen:
Bei unbeabsichtigten Beschädigungen, Gewaltanwendung, nichtbestimmungsgemäßer und/oder unsachgemäßer Verwendung und Behandlung (z. B. Anwendung von Flüssigkeiten
und/oder Chemikalien jedweder Art).
Wenn eigenständig oder durch dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, am Produkt vorgenommene Modifikationen wie Umbauten und Erweiterungen,
Verwendung von Fremdteilen, Nutzung von nicht für Ihr Produkt zugelassenem Zubehör, Vernachlässigung (z. B. Tiefentladung oder Aussetzen extremer Temperaturen, Nässe bzw.
Feuchtigkeit) den Schaden verursacht haben.
Wenn der Akku mit Ladegeräten aufgeladen wurde, die nicht von SOFLOW AG für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind.
Wenn eine Beschädigung des Akkus durch Über-/Unterladen entstanden ist, sowie bei Nichteinhaltung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung für den Umgang mit Akkus.
Softwaremanipulationen durch den Nutzer oder Dritte.
ACHTUNG
Wenn das Gerät von Dritten oder durch den Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der
Garantieanspruch und gegebenenfalls die Betriebserlaubnis. Ferner erlischt der Garantieanspruch, wenn die Betriebsinstruktionen über die vorgesehene Behandlung des Gerätes nicht befolgt
werden.
Wenn der Mangel von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder ein getauschtes Gerät zurück. Bei dem Tauschgerät kann es sich um ein neuwertiges (also z.B. ein
generalüberholtes) oder ein neues Gerät handeln. Das alte Gerät geht in das Eigentum der SOFLOW AG über.
copyright by www.soflow.com
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