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Anhang
stembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind;
d) wenn das Gerät durch hierfür nicht von uns ermächtigte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert
wurde;
e) wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
f) wenn Schäden an der Bildröhre eines ELSA-Monitors festgestellt werden, die durch mechanische Be-
lastungen (Verschiebung der Bildröhrenmaske durch Schockeinwirkung oder Beschädigungen des
Glaskörpers), starke Magnetfelder in unmittelbarer Nähe (bunte Flecken auf dem Bildschirm), perma-
nente Darstellung des gleichen Bildes (Einbrennen des Phosphors) hervorgerufen wurden.
g) wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) gemeldet worden ist.
5. Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, daß die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremdhardware, -Soft-
ware, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behalten wir uns vor, den entstandenen Prüfauf-
wand dem Erwerber zu berechnen.
6. Ergänzende Regelungen
a) Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend. Durch diese Ga-
rantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung oder Minderung nicht
begründet. Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlos-
sen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach
dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend ge-
haftet wird. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren oder
Folgeschäden. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Ver-
nichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Erwerber sichergestellt hat, daß
diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
b) Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
c) Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der Erwerber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutsch-
land, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
halt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis
zwischen uns und dem Erwerber nicht.
ELSA ECOMO Office