Allgemeine Garantiebedingungen
Diese Garantie gewähren wir den Erwerbern von ELSA-Produkten nach Ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen
zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1. Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet,
daß Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung
aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind, kostenlos ausgetauscht wer-
den. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für den Ver-
sand zur Service-Werkstätte.
c) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
d) Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (z.B.
Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür
entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für ELSA-Farbmonitore 36 Monate, für Datenkommunikations- und Grafikproduk-
te 72 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den autorisierten
ELSA-Fachhändler. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät.
3. Abwicklung
a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen geltend zu machen.
b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich gegen-
über der Transportperson und uns geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind un-
verzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung schriftlich
gegenüber der Transportperson und uns zu reklamieren.
c) Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind ausschließlich die autorisierten ELSA-Fachhändler
befugt. Eine Liste mit Namen und Anschriften dieser Unternehmen kann der Erwerber bei uns anfor-
dern.
d) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das in-
standgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.
e) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des Rechnungsorigi-
nals vorgelegt wird.
4. Ausschluß der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a) wenn das Gerät durch den Einfluß höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Strom-
schlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
b) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen
Spezifikationen liegen;
c) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung der Sy-
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Anhang
ELSA ECOMO Office