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Sicherheit
2.1
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die
Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl
der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer
Spezifikationen. Somit ist ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht
werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es
unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen und
ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss Folgendes sicherstellen:
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7036-9000-016
07-2013
Konstruktion
und
Alle Personen die Arbeiten oder Tätigkeiten in Verbindung mit dem Produkt
ausüben, müssen die Anleitung (besonders die Sicherheitshinweise und
-warnungen) sorgfältig lesen und durch Unterschrift bestätigen, dass sie
diese verstanden haben und danach handeln werden!
Die Anleitung muss stets in leserlichem Zustand und vollständig am
Einsatzort des Produktes zur Verfügung stehen.
Alle Personen, die Tätigkeiten am Produkt ausführen, müssen die Anleitung
jederzeit einsehen können.
Die Anweisungen des Kapitels "Grundlegende Sicherheitshinweise"
müssen beachtet werden.
Die gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
Es müssen für den Betrieb spezielle, auf die Gegebenheiten seines
Unternehmens abgestimmte Betriebsanweisungen erstellt werden, die die
Sicherheitsaspekte noch einmal ausdrücklich berücksichtigen.
Das Produkt darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Das Produkt darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand
betrieben werden. Besonders die Sicherheitseinrichtungen müssen
regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Die auszuführenden Arbeiten dürfen nur durch eine ausreichend
qualifizierte Person aus- bzw. durchgeführt werden!
Dieses Personal muss regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen werden, sowie die
Anleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise
kennen.
Anzulernendes Bedienungspersonal darf zunächst nur unter Aufsicht einer
erfahrenen Person am Produkt arbeiten. Die abgeschlossene und
erfolgreiche Einweisung ist schriftlich zu bestätigen.
Sicherheitszeichen, Schilder und Aufkleber, die am Produkt angebracht
sind müssen bei Unleserlichkeit oder Verlust sofort ersetzt werden!
Unbefugte Personen (z.B. Kinder) dürfen sich nicht in Gefahrenbereichen
aufhalten und keinen Zugang zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
haben.
Herstellung
des
Produktes
Sicherheit
Sorgfaltspflicht des Betreibers
erfolgte
unter
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