Gewährleistungsübernahme
Für die dem Gewährleistungsschein beigepackten Ketten übernehmen wir im Rahmen unserer
Gewährleistungsbedingungen für drei Jahre ab Kaufdatum die Gewähr:
1.
für einwandfreie Paßfähigkeit laut der eingeprägten Größenbezeichnung
2.
für sorgfältige Auswahl des verwendeten Werkstoffs* und fehlerfreie Bearbeitung gemäß unseren
Werksnormen
Im übrigen verbleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistung.
Unsere Ketten sind in gleichbleibender Qualität hergestellt und weisen fabrikneu eine Mindestbruchfestigkeit der
Laufnetzglieder im Zugverband von 240 N/mm2 und eine Oberflächenhärte (Vickers) von mindestens 750 HV
für die Laufnetzglieder auf.
*Kettensonderstahl nach
von uns vorgeschriebenen
Analysen erschmolzen
Kaufdatum
Händler
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