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BROTJE HVK 20-S Installationsanleitung Seite 2

Zentralheizkessel für holz; holzvergaserkessel
Inhaltsverzeichnis

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INSTALLATIONS- und MONTAGEANLEITUNG
Der Typ HVK –S findet als Heißwassererzeuger Verwendung. Die zulässige Vorlauftemperatur
beträgt 95°C, der zulässige Gesamtüberdruck beträgt 2,5 bar, am tiefsten Punkt der Kesselanlage bzw.
des Kessels gemessen.
Die technischen Daten und Angaben sind aus der nachstehenden Tabelle und dem Typenschild zu
ersehen und zu beachten.
Die Aufstellung des Kessels ist aus der beigefügten Montage und Bedienungsanweisung zu ersehen
und zu beachten.
Bei der Montage des Kessels und der Heizungsanlage sind die örtlichen Bestimmungen und
Verordnungen sowie die entsprechenden DIN-Vorschriften, hier insbesondere DIN 4751, Teil 1 und 2
und TRD 702, zu beachten. Für die sicherheitstechnischen Einrichtungen der Beheizung ist bei Holz-
feuerung die TRD 414 zu beachten.
Die elektrische Ausrüstung ist nach den VDE-Bestimmungen auszuführen.
Bei Anlagen nach DIN 4751 Blatt 2 ist die Vorlauftemp. auf 90°C und die stat. Höhe der Wassersäule
auf 15 m WS zu begrenzen. Eine baumustergeprüfte und für den Kessel geeignete thermische
Ablaufsicherung (Mindestdurchsatz 1500 L/H) ist zu installieren. (Siehe hierzu technische Daten des
Herstellers sowie DIN 4751 Bl. 2 Abs. 7.2.3. Ein Kaltwasservordruck von ≥ 2 bar und offener Ablauf
ist sicherzustellen. Der Betreiber ist auf die jährliche Überprüfung der thermischen Ablaufsicherung
gemäß DIN 4751 Bl. 2 Abs. 10.5 hinzuweisen).
Die Regelung und Begrenzung der Beheizung erfolgt über die Schaltung des Gebläses mittels
Temperaturregler (TR) und Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB), ein max. Zug von 2 mm WS darf
nicht überschritten werden.
Alle Kessel werden im Werk einer Wasserdruckprobe mit 3,25 bar unterzogen.
Die Errichtung und der Betrieb einer Dampfkesselanlage mit Dampfkesseln (Dampf- oder Heiß-
wassererzeuger) der Gruppe II, die ohne Ausrüstung der Bauart nach zugelassen sind, bedürfen gem.
§ 10 ‚Dampfkesselverordnung' der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Erlaubnisbehörde) .
Außerdem ist gem. §15 ‚Dampfkesselverordnung' muss die Dampfkesselanlage vor Inbetriebnahme
einer Abnahmeprüfung durch den Sachverständigen unterzogen werden.
Außer der beigefügten Montageanleitung ist nach Ausrüstung der Kesselanlage eine mit allen
erforderlichen Hinweisen ausgestattete Betriebsanweisung auszuhängen und diese einzuhalten.
Rastede, 01.02.2001
Installations-
anleitung
für HVK 20-50S Heizkessel
HVK 20-50S
AUGUST BRÖTJE GmbH
Werke für Heizungstechnik
August-Brötje-Straße 17
26180 Rastede
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Diese Anleitung auch für:

Hvk 30-sHvk 50-s

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