* Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes auf der Hinterachse eines Zugfahrzeugs hat eine Geschwindigke
Richtlinie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h zur Folge.
*** Die gebremste Anhängelast kann unter Einhaltung des zulässigen Gesamtzuggewichts erhöht werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs hier-
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bei um denselben Betrag reduziert wird; Achtung: Das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Fahrverhalten beeinträchtigen.
Die Werte für das zulässige Gesamtgewicht mit Anhänger und die angegebenen Anhängelasten gelten für eine Höhe von maximal
1 000 Metern. Die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1 000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.