* Die gebremste Anhängelast kann unter Einhaltung des zulässigen Gesamtzuggewichtes erhöht werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs hier-
bei um denselben Betrag reduziert wird; Achtung: Das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Fahrverhalten beeinträchtigen.
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage von
1 000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1 000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h zulässig (zu-
sätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).