* Die gebremste Anhängelast kann unter Einhaltung des zulässigen Gesamtzuggewichts erhöht werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs hier-
bei um denselben Betrag reduziert wird; Achtung: Das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Fahrverhalten beeinträchtigen.
Die Werte für das zulässige Gesamtgewicht mit Anhänger und die angegebenen Anhängelasten gelten für eine Höhe von
XII
maximal 1 000 Metern. Die angegebene Anhängelast muss je weitere 1 000 Meter um jeweils 10 % verringert werden.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h zulässig
(zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).