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Personalauswahl - Stoll CMS 933 Anleitung

Strickmaschine
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
1.3 Personalqualifikation und -auswahl
Strickfachkraft
Geschulte oder angelernte
Person
1-4
Als Strickfachkraft gilt, wer die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
ausführen sowie mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Fachkraft verfügt über die folgenden Eigenschaften:
fachliche Ausbildung an der Strickmaschine und Musterungsanlage
theoretische Kenntnisse
praktische Erfahrung
Kenntnisse der einschlägigen (landesspezifischen) Bestimmungen
Kenntnis der Betriebsanleitung
Als geschulte oder angelernte Person gilt, wer auf Grund der
nachfolgenden Eigenschaften bestimmte, genau definierte Arbeiten an
der Strickmaschine ausführen kann.
ausführliche theoretische und praktische Einweisung an der
Strickmaschine
praktische Erfahrung
Kenntnisse der möglichen Gefahren

1.3.2 Personalauswahl

Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes
Personal an der Maschine tätig wird.
Die Zuständigkeiten des Personals für die folgenden Tätigkeiten sind
klar festzulegen.
Die Tabelle zeigt die Mindestanforderungen an das jeweilige Personal.
Tätigkeit
Montage
Elektrischer Anschluss
Inbetriebnahme
Programmierung
Musterung
Rüsten
Bedienung
Produktion
Wartung, Pflege, Reinigung Strickfachkraft, geschulte oder angelernte Person
Instandhaltung
Reparatur
Demontage
Personal
Mechanikfachkraft
Elektrofachkraft
Strickfachkraft
Strickfachkraft
Strickfachkraft, geschulte oder angelernte Person
Strickfachkraft, geschulte oder angelernte Person
Strickfachkraft, geschulte oder angelernte Person
Geschulte oder angelernte Person
Mechanikfachkraft, Elektrofachkraft oder
Strickfachkraft
Mechanikfachkraft oder Elektrofachkraft
Mechanikfachkraft oder Elektrofachkraft

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