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Gefahr Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Sicherheitshinweise; Für Bediener - BWT AQA perla iR 210 Einbau- Und Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.5. Gefahr bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise

Eine Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl
eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und Ge-
rät zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshin-
weise führt zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche. Im Einzel-
nen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen:
• Versagen wichtiger Funktionen am Gerät
• Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Fehlerbe-
hebung
• Gefährdung von Personen durch elektrische und mechanische Ein-
wirkungen

2.6. Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser EBA aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu
beachten.
Wird das Gerät in Kombination mit anderen Geräten/Maschinen
eingesetzt, so sind die entsprechenden Bedienungsanleitungen zu
beachten.

2.7. Sicherheitshinweise

2.7.1. für Bediener
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschliessen. (Ein-
zelheiten hierzu siehe z.B. in den Vorschriften SEV, VDE und der örtli-
chen Energieversorgungsunternehmen).
2.7.2. für Einbau-, Wartungs- und Servicearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Einbau-, War-
tungs- und Servicearbeiten von autorisiertem und qualifizier-
tem Fachpersonal z.B.
• Elektriker
• Sanitär-Installateur
• BWT AQUA Servicetechniker
ausgeführt werden, die sich durch eingehendes Studium der EBA aus-
reichend informiert haben.
Grundsätzlich sind Arbeiten am Gerät nur im Stillstand
durchzuführen. Die in der EBA beschriebene Vorgehens-
weise zum Ausserbetriebsetzen des Gerätes im Kapitel
11.8 muss unbedingt eingehalten werden.
Alle Reparaturen und Servicearbeiten sind im Servicekontrollheft
aufzuführen.
2.8. Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau und Veränderungen des Gerätes sind nur nach Ab-
sprache mit BWT AQUA zulässig. Originalersatzteile und
das von BWT AQUA bereitgestellte Zubehör dienen der Si-
cherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die da-
raus entstehenden Folgen aufheben.

2.9. Einbauvorbedingungen

Für die Aufstellung des Gerätes ist ein Ort zu wählen, der ein
einfaches Anschliessen an das Wassernetz ermöglicht. Ein
Kanalanschluss (minimale Nennweite siehe technische Da-
ten) und ein separater Netzanschluss (230V, 50Hz) sollten in unmittel-
barer Nähe vorhanden sein.
Der Einbauort für den Enthärter muss trocken und frostsicher sein und
den Schutz des Gerätes vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmitteln
und Dämpfen gewährleisten. Die Umgebungstemperatur darf 35°C
nicht übersteigen. Unmittelbare Wärmequellen, wie z.B. Heizstrahler,
sind zu vermeiden. Der Boden muss plan sein und der Belastung des
Betriebsgewichtes (siehe Kapitel Technische Daten) standhalten.
Falls erforderlich, darf der Abwasserschlauch bis 1,0 m über die Ge-
rätehöhe verlegt werden. Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des
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Salzlösebehälters muss jedoch mit Gefälle bis zum Ablauf geführt
oder in eine Hebeanlage eingeleitet werden. Wird das Abwasser in
eine Hebeanlage eingeleitet, muss diese salzwasserbeständig sein.
Die Spannungsversorgung (230V/50Hz) und der erforderliche Be-
triebsdruck (zwischen 3 und 6 bar) müssen permanent gewährleistet
sein. Da im Allgemeinen Druckschwankungen zu erwarten sind, emp-
fiehlt sich der Einbau eines Druckreduzierventil (z.B. HM Druckminde-
rer - Modul Best. Nr. 124403 o. 124479)
Enthärtungsanlagen dürfen nicht in Installationen eingebaut
werden, in denen Wasser für Feuerlöschzwecke bereitge-
stellt wird.
Für einen fehlerfreien Betrieb der Anlage wird der Einbau eines Fein-
filters (z.B. BWT Infinity ) empfohlen.

3. Betreiberpflicht

Enthärtungsanlagen müssen gemäss der Verordnung über
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, insbesondere Art.
261, Abs. 2, regelmässig kontrolliert und gewartet werden.
Hierzu ist der Betreiber verpflichtet, ein Protokoll über die Art und
Häufigkeit der Servicearbeiten zu führen und dieses gut sichtbar in
unmittelbarer Nähe der Apparatur anzuschlagen.
Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages können Sie
diese Kontroll- und Wartungsverantwortung BWT AQUA
übertragen.
3.1. Informationspflicht für Hausmitbewohner
Der Betreiber ist verpflichtet die Hausmitbewohner über die Installati-
on und Funktionsweise der Enthärtungsanlage sowie über das einge-
setzte Regeneriermittel zu informieren.

4. Produktbeschreibung

Wasser ist ein unentbehrliches Lebensmittel. Der menschliche Körper
besteht zu ca. 70 % aus Wasser.
4.1. Was ist Wasserhärte?
Typ
Gesamthärte
Gesamthärte
in ºfH
in mmol/l
I
0 bis 10
0 bis 1
II
10 bis 20
1 bis 2
III
30 bis 60
3 bis 6
IV
Über 60
Über 6
Trinkwasser enthält eine Vielzahl gelöster Stoffe, meist in sehr ge-
ringen Konzentrationen. Magnesium und Calcium bilden hier den
Hauptanteil und werden als Härtebildner bezeichnet. Die Wasser-
härte wird in °f (Grad französische Härte) bzw. °d (Grad deutsche
Härte) gemessen.
Umrechnung von französischen in deutsche Härtegrade:
1°fH = 0,56°dH
Umrechnung von deutschen in französische Härtegrade:
1°dH =1,79°fH
Hinsichtlich der Wasserhärte lassen sich vier Haupttypen der Wasser-
beschaffenheit definieren. (s. Tabelle)
Der Einsatz von Enthärtern empfiehlt sich ab einer Rohwasserhärte
von 20 °fH.
4.2. Warum soll das Wasser enthärtet werden?
Die Härtebildner stören überall dort, wo das Wasser erwärmt wird,
verdampft oder verdunstet. Kalt- und Heisswasserleitungen und Ar-
Bezeichnung
Sehr weich
Weich
Hart
Sehr hart

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