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Bestimmungsgemässe Verwendung; Hygienische Und Technische Richtlinien; Personalqualifikation Und Schulung; Gefahr Bei Nichtbeachtung Der Sicherheits - BWT AQA perla 130 iR Einbau- Und Bedienungsanleitung

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2.2 Bestimmungsgemässe Verwendung
Der AQA perla iR ist zur Enthärtung von Wasser
in Trinkwasserqualität bis max. 30°C und max. 6
bar Rohwasserdruck geeignet. Der AQA perla iR
eignet sich nicht zur Enthärtung von Brauch­
und Abwässern, die nicht der Trinkwasserquali­
tät entsprechen.
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestimmungs­
gemässer Verwendung und fachgerechtem Ein­
bau gemäss dieser EBA gewährleistet. Die in
den technischen Daten angegebenen Grenz­
werte dürfen auf keinen Fall überschritten wer­
den.
Pflanzen und Wassertiere stellen je nach Art im
Einzelfall besondere Anforderungen an die Zu­
sammensetzung der Wasserinhaltsstoffe. Sie
sollten daher anhand üblicher Fachliteratur in
Ihrem speziellen Fall überprüfen, ob nachbehan­
deltes Trinkwasser zum Giessen von Pflanzen
oder zum Füllen von Zierbecken, Aquarien und
Fischteichen eingesetzt werden kann.
Enthärtetes Wasser ist teilweise nicht geeignet
für den Einsatz in Geräten mit Dampfkammer­
system, wie z.B. Dampfbügeleisen. Bitte beach­
ten Sie die zugehörige Bedienungsanleitung
des Herstellers.
Zur Auswechslung, zur Kontrolle und für die
Unter haltsarbeiten müssen die Apparate leicht
zugänglich sein. Die Möglichkeit eines Eingriffes
durch Unbefugte ist zu vermeiden.

2.3 Hygienische und technische Richtlinien

Gesetzgebung
Für die Installation und den Betrieb von Anlagen
zur Wassernachbehandlung gelten besondere
gesetzliche Regelungen.
Beachten Sie hierzu das Kapitel Gesetzge­
bung in dem beiliegenden Kontrollheft für
Wasserbehandlungsanlagen. Dieses Kontroll­
heft ist bei der Wasserbehandlungsanlage bzw.
im selben Raum aufzubewahren und darf nicht
entfernt werden.
hygienisch
Wasser ist ein Lebensmittel und unterliegt da­
durch den Richtlinien zur Trinkwasserverord­
nung (SVGW). Der Betreiber hat demnach für
einwandfreie hygienische Bedingungen zu sor­
gen. Insbesondere die regelmässige Reinigung
des Salzlösebehälters unterliegt seiner Verant­
wortung sowie die Durchführung einer regel­
mässigen Wartung.
technisch
Die Installation der Enthärtungsanlage muss ge­
mäss den Leitsätzen und Normen für die Erstel­
lung von Trinkwasserinstallationen des SVGW
(W3d) durch einen berechtigten Installationsbe­
trieb durchgeführt werden.
Der Betreiber trägt die Verantwortung dafür,
dass das von der Wasserversorgung gelieferte
Trinkwasser in der gleichen Qualität im Haus
verteilt wird.

2.4 Personalqualifikation und Schulung

Das Personal für den Einbau, die Inbetriebset­
zung, Bedienung, Wartung und den Service
muss die entsprechende Qualifikation für diese
Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung müssen
durch den Betreiber genau geregelt sein.
2.5 Gefahr bei Nichtbeachtung der
Sicherheits hinweise
Eine Nichtbeachtung der Sicherheitshin­
weise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Gerät zur
Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicher­
heitshinweise
führt
Schaden ersatzansprüche. Im Einzelnen kann
Nichtbeachtung beispielsweise folgende Ge­
fährdungen nach sich ziehen:
Versagen wichtiger Funktionen am Gerät
Versagen vorgeschriebener Methoden zur War­
tung und Fehlerbehebung
Gefährdung von Personen durch elektrische und
mechanische Einwirkungen

2.6 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser EBA aufgeführten Sicherheitshin­
weise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits­, Betriebs­ und Sicherheitsvorschriften
des Betreibers sind zu beachten.
Wird das Gerät in Kombination mit anderen Ge­
räten/Maschinen eingesetzt, so sind die ent­
sprechenden
Bedienungsanleitungen
beachten.
AQA perla 130–170 iR | WASSERENTHÄRTER
zum
Verlust
jeglicher
zu
DE
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