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Allgemeines; Begrifferklärung; Garantiebestimmung; Sicherheitshinweise - BWT AQA perla iR 210 Einbau- Und Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1. Allgemeines

Willkommen, als Anwender des Enthärters AQA perla iR.
Vielen Dank, dass Sie sich für unser Produkt entschieden haben. Wir
sind überzeugt, dass Sie mit dem Gerät zufrieden sein werden.
Enthärtungsgeräte der BWT AQUA AG sind von der
und dem BAG zugelassen.
Die Enthärter der AQA perla iR Serie zeichnen sich durch eine hohe
Bedienerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit aus. iR steht für intelligente
leitwertgesteuerte Regeneration (Wassereinsparung).
Regelmässige Wartung durch den BWT AQUA Kundendienst entspre-
chend der gesetzlichen Vorschriften erhöht die Zuverlässigkeit und
die Langlebigkeit der Anlage und sichert eine einwandfreie Trinkwas-
serqualität.
Bitte lesen Sie die Einbau- und Bedienungsanleitung (EBA) aufmerk-
sam durch. Sie hilft Ihnen dabei, sich mit dem AQA perla iR vertraut
zu machen und seine Funktionen, seinen Komfort und sein Sicher-
heitsangebot optimal zu nutzen.
Die EBA enthält wichtige Hinweise, das Gerät sicher, sachgerecht
und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft, Gefahren zu ver-
meiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermindern sowie die
Zuverlässigkeit und die Lebensdauer des Gerätes zu erhöhen.
Die EBA muss ständig am Einsatzort des Gerätes verfügbar sein. Sie
ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit Arbeiten mit /
an dem Gerät beauftragt ist, z.B.
Transport, Aufstellung, Montage,
Inbetriebsetzung, Bedienung, Wartung
Ausserbetriebsetzung, Entsorgung
Zur besseren Orientierung werden in der EBA folgende
Leitzeichen verwendet:
Positionsbezeichnungen
Aktionen, die von Servicepersonal durchgeführt werden
• Aufzählungen
1.1. Begrifferklärung:
EBA:
Einbau und Betriebsanleitung
SVGW:
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasser-
faches
BAG:
Bundesamt für Gesundheit
Rohwasser:
Unbehandeltes Leitungswasser
Ionenaustauscherharz: Spezialharz, das Ionen aus dem Wasser ent-
zieht und gegen andere Ionen austauscht.
Sole:
Gesättigte Salzlösung
Härtebildner:
Anteil der Calcium- und Magnesiumionen im
Wasser
Löslichkeitsgrenze:
Höchst mögliche Konzentration eines gelösten
Stoffes, abhängig von Druck und Temperatur.

1.2. Garantiebestimmung

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
BWT AQUA haftet nicht für Schäden, die durch unsach-ge-
mässen oder falschen Gebrauch entstehen.
Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der nachfolgend be-
schriebenen Vorschriften die Aufhebung jeglicher Garantieansprüche
zur Folge hat. BWT AQUA kann nicht für Schäden verantwortlich ge-
macht werden, die durch falschen Gebrauch entstehen.
Durch den Abschluss eines AQUAconfiance Serviceabonnements
können Sie die Garantielaufzeit auf bis zu 10 Jahre verlängern.

2. Sicherheitshinweise

Die Installation der Enthärtungsanlage muss durch einen autorisierten
und geschulten Techniker erfolgen. Für den Einbau und den Betrieb
der Anlage gelten die Richtlinien des SVGW.

2.1. Kennzeichnung von Hinweisen

SVGW
Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdung für
Personal hervorrufen können.
Dieses Symbol finden Sie bei Sicherheitshinweisen, deren
Nichtbeachtung Gefahren für das Gerät und dessen Funkti-
on hervorrufen kann.
Hier stehen Ratschläge und Hinweise, die das Arbeiten er-
leichtern und für einen sicheren Betrieb sorgen.
2.2. Bestimmungsgemässe Verwendung
Der AQA perla iR ist zur Enthärtung von Wasser in Trinkwasser-
qualität bis max. 30 °C und max. 6 bar Rohwasserdruck geeignet.
Der AQA perla iR eignet sich nicht zur Enthärtung von Brauch- und
Abwässern, die nicht der Trinkwasserqualität entsprechen.
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestimmungsgemässer Verwen-
dung und fachgerechtem Einbau gemäss dieser EBA gewährleistet.
Die in den technischen Daten angegebenen Grenzwerte dürfen auf
keinen Fall überschritten werden.
Pflanzen und Wassertiere stellen je nach Art im Einzelfall besondere
Anforderungen an die Zusammensetzung der Wasserinhaltsstoffe.
Sie sollten daher anhand üblicher Fachliteratur in Ihrem speziellen
Fall überprüfen, ob nachbehandeltes Trinkwasser zum Giessen von
Pflanzen oder zum Füllen von Zierbecken, Aquarien und Fischtei-
chen eingesetzt werden kann.
Enthärtetes Wasser ist teilweise nicht geeignet für den Einsatz in
Geräten mit Dampfkammersystem, wie z.B. Dampfbügeleisen. Bitte
beachten Sie die zugehörige Bedienungsanleitung des Herstellers.
Zur Auswechslung, zur Kontrolle und für die Unterhaltsarbeiten müs-
sen die Apparate leicht zugänglich sein. Die Möglichkeit eines Ein-
griffes durch Unbefugte ist zu vermeiden.

2.3. Hygienische und technische Richtlinien

Gesetzgebung
Für die Installation und den Betrieb von Anlagen zur Wassernachbe-
handlung gelten besondere gesetzliche Regelungen.
Beachten Sie hierzu das Kapitel Gesetzgebung in dem bei-
liegenden Kontrollheft für Wasserbehandlungsanlagen. Die-
ses Kontrollheft ist bei der Wasserbehandlungsanlage bzw.
im selben Raum aufzubewahren und darf nicht entfernt werden.
hygienisch
Wasser ist ein Lebensmittel und unterliegt dadurch den Richtlinien
zur Trinkwasserverordnung (SVGW). Der Betreiber hat demnach für
einwandfreie hygienische Bedingungen zu sorgen. Insbesondere die
regelmässige Reinigung des Salzlösebehälters unterliegt seiner Ver-
antwortung sowie die Durchführung einer regelmässigen Wartung.
technisch
Die Installation der Enthärtungsanlage muss gemäss den Leitsätzen
und Normen für die Erstellung von Trinkwasserinstallationen des
SVGW (W3d) durch einen berechtigten Installationsbetrieb durchge-
führt werden.
Der Betreiber trägt die Verantwortung dafür, dass das von der Was-
serversorgung gelieferte Trinkwasser in der gleichen Qualität im Haus
verteilt wird.

2.4. Personalqualifikation und Schulung

Das Personal für den Einbau, die Inbetriebsetzung, Bedienung, War-
tung und den Service muss die entsprechende Qualifikation für diese
Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung müssen durch den Betreiber genau geregelt sein.
D
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