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Pflichten Des Gerätebetreibers Oder Geräteherstellers - HATZ Diesel 1D41 Betriebsanleitung

Dieselmotor
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Sicherheit
▪ Der Einsatz nicht geeigneter bzw. nicht von HATZ freigegebener Ersatz-
und Zubehörteile.
▪ Betrieb in feuergefährlicher oder explosionsgefährdeter Umgebung.
▪ Betrieb in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen.
▪ Einbau des Geräts auf fahrbaren Geräten (z. B. Fahrzeuge, Anhänger)
oder in geschlossene Räume ohne Zusatzmaßnahmen im Bereich der Zu-
und Abluft und des Abgases.
▪ Unsachgemäßer Betrieb abweichend von DIN 6271 und DIN ISO 8528
(Klima, Last, Sicherheit).
Restgefahren
Restgefahren ergeben sich aus dem täglichen Betrieb sowie im Zusammen-
hang mit Wartungsarbeiten.
Auf diese Restgefahren wird in Kapitel Gerätespezifische Sicherheitshinwei-
se für den Betrieb und in Kapitel Gerätespezifische Sicherheitshinweise für
Wartungsarbeiten sowie im weiteren Handbuchinhalt direkt vor den betroffe-
nen Beschreibungen bzw. Handlungsanweisungen hingewiesen.
3.1.2 Pflichten des Gerätebetreibers oder Geräteherstellers
Pflichten des Geräteherstellers
Falls Sie einen Motor haben, der noch nicht in einer Maschine installiert ist
und erst eingebaut werden muss, dann ist unbedingt vor dem Einbau die
Montageanleitung für HATZ-Dieselmotoren zu beachten. Diese Montage-
anleitung enthält wichtige Hinweise, um den Motor sicherheitsgerecht zu
montieren und ist in Ihrer nächsten HATZ-Servicestation erhältlich.
Der Start des Motors ist bis zum vollständigen Einbau untersagt!
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Inbetriebnahme der Maschi-
ne solange untersagt ist, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die
dieser Motor eingebaut werden soll, alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen
und die Vorschriften des Gesetzgebers erfüllt.
Betreiberpflichten
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfreiem Zustand zu be-
treiben. Er muss den Zustand des Geräts vor seinem Einsatz prüfen und da-
für sorgen, dass Mängel noch vor der Inbetriebnahme beseitigt werden. Das
Betreiben des Geräts bei festgestellten Mängeln ist nicht gestattet. Der Be-
treiber muss sich außerdem vergewissern, dass alle Personen, die am Gerät
arbeiten, mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sind.
Pflichten des Bedien- und Wartungspersonals
Das mit Betrieb und Wartung beauftragte Personal muss die Betriebsanlei-
tung gelesen und verstanden haben oder durch Schulung/Unterweisung die
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Ohne die erforderliche Qualifikati-
on darf niemand auch nur kurzfristig am Gerät arbeiten.
8
Betriebsanleitung
1D41, 1D42, 1D50, 1D81, 1D90
HATZ

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