Des Weiteren sind die Heizraum-Richtlinie, die Landes-
bauordnungen und die Feuerungsverordnungen der
Bundesländer einzuhalten.
Weiterhin ist es erforderlich, das Gerät nach dem aktuel-
len Stand der Technik zu installieren, zu betreiben und
zu warten. Dies gilt ebenfalls für die hydraulische Anla-
ge, die Abgasanlage sowie den Aufstellraum.
3.5
Vorschriften (Österreich)
Für die Installation sind die nachfolgenden Vorschriften,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
–
Örtliche Bestimmungen der Bau- und Gewerbeauf-
sichts ämter (meistens vertreten durch den Rauch -
fangkehrer)
–
Bestimmungen des ÖVGW sowie die entsprechenden
Ö-Normen
–
Bestimmungen und Vorschriften des ÖVE
–
Bestimmungen und Vorschriften der örtlichen Ener-
gie-Versorgungsunternehmen
–
Bestimmungen der regionalen Bauordnung
Weiterhin ist es erforderlich, das Gerät nach dem aktuel-
len Stand der Technik zu installieren, zu betreiben und
zu warten. Dies gilt ebenfalls für die hydraulische Anla-
ge, die Abgasanlage sowie den Aufstellraum.
3.6
Vorschriften (Schweiz)
Bei der Aufstellung und Installation des Kessels sind die
baurechtlichen, gewerblichen, immissionsschutzrecht-
lichen und wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Insbesondere verweisen wir auf die folgenden Vor-
schriften, Richtlinien, Normen und Regeln:
–
UVG - Bundesgesetz über die Unfallverhütung
–
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen
Verunreinigung
–
Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen
Einrichtungen und Geräten
–
LRV - Luftreinhalteverordnung 92'
–
Verordnung betreffend Aufstellung und Betrieb von
Dampfkesseln und Dampfgefäßen
–
LSV - Lärmschutzverordnung
–
Richtlinien über die Mindesthöhe von Kaminen nach
BUWAL
Beachten Sie auch die jeweiligen kantonalen Gesetzge-
bungen und die Richtlinien und Vorschriften der folgen-
den Vereine:
–
SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspekti-
onen
–
SEV Schweizerischer Elektrotechnischer Verein
–
SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
–
SWISSTEC Schweizerischer Verein von Wärme- und
Klimaingenieuren
–
VKF Die Richtlinien der Vereinigung der kantonalen
Feuerversicherungen sind einzuhalten. (Mindestab-
stände zu brennbaren Materialien).
Installations- und Wartungsanleitung Öl-Brennwertkessel icoVIT exclusiv 0020017070_04
Sicherheitshinweise und Vorschriften 3
3.7
Vorschriften (Belgien)
Vorschriften, Regeln und Richtlinien
Die Installation des Vaillant Geräts darf nur von einem
anerkannten Fachmann durchgeführt werden.
Dieser übernimmt auch die Verantwortung für die ord-
nungsgemäße Installation und die erste Inbetriebnahme.
Für die Installation sind nachstehende Vorschriften, Re-
geln und Richtlinien zu beachten:
–
Vorschriften des Wasserversorgungsunternehmers
und der BELGAQUA;
–
NBN Normen für Trinkwasserinstallationen und Vor-
schriften NBN E 29-804;
–
die NBN Normen zu Elektrogeräten:
–
NBN C 73-335-30
–
NBN C 73-330-35
–
NBN 18-300
–
NBN 92-101 ...etc.
–
alle ARAB/AREI -Vorschriften
–
die belgische Norm NBN D 51-003 für brennbare
Gase, leichter als Luft, in Leitungsnetzen.
–
NBN 61-002
–
NBN 51-006 für Propan
Der Fachhandwerker muss bei der ersten Inbetriebnah-
me die Dichtheit der Gas- und Wasserleitungen sowie
des Gerätes prüfen.
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