Desweiteren sind die Heizraum-Richtlinie, die Landes-
bauordnungen und die Feuerungsverordnungen der Bun-
desländer einzuhalten.
Weiterhin ist es erforderlich, das Gerät nach dem aktuel-
len Stand der Technik zu installieren, zu betreiben und
zu warten. Dies gilt ebenfalls für die hydraulische Anla-
ge, die Abgasanlage sowie den Aufstellraum.
3.3
Vorschriften (Österreich)
Für die Installation sind die nachfolgenden Vorschriften,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
- Örtliche Bestimmungen der Bau- und Gewerbeauf-
sichts ämter (meistens vertreten durch den Rauch -
fangkehrer)
- Bestimmungen des ÖVGW sowie die entsprechenden
Ö-Normen
- Bestimmungen und Vorschriften des ÖVE
- Bestimmungen und Vorschriften der örtlichen Energie-
Versorgungsunternehmen
- Bestimmungen der regionalen Bauordnung
Weiterhin ist es erforderlich, das Gerät nach dem aktuel-
len Stand der Technik zu installieren, zu betreiben und
zu warten. Dies gilt ebenfalls für die hydraulische Anla-
ge, die Abgasanlage sowie den Aufstellraum.
3.4
Vorschriften (Schweiz)
Bei der Aufstellung und Installation des Kessels sind die
baurechtlichen, gewerblichen, immissionsschutzrecht-
lichen und wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Insbesondere verweisen wir auf die folgenden Vorschrif-
ten, Richtlinien, Normen und Regeln:
- UVG - Bundesgesetz über die Unfallverhütung
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen
Verunreinigung
- Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Ein-
richtungen und Geräten
- LRV - Luftreinhalteverordnung 92'
- Verordnung betreffend Aufstellung und Betrieb von
Dampfkesseln und Dampfgefäßen
- LSV - Lärmschutzverordnung
- Richtlinien über die Mindesthöhe von Kaminen nach
BUWAL
Beachten Sie auch die jeweiligen kantonalen Gesetzge-
bungen und die Richtlinien und Vorschriften der folgen-
den Vereine:
- SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektio-
nen
- SEV Schweizerischer Elektrotechnischer Verein
- SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
SWISSTEC Schweizerischer Verein von Wärme- und Kli-
maingenieuren
- VKF Die Richtlinien der Vereinigung der kantonalen
Feuerversicherungen sind einzuhalten. (Mindestab-
stände zu brennbaren Materialien).
Installations- und Wartungsanleitung Öl-Brennwertkessel icoVIT exclusiv 0020017070_01
Sicherheitshinweise und Vorschriften 3
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