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Checchi & Magli TOP 24 Bedienungsanleitung Seite 33

Pflanzensetzmaschine
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  • DEUTSCH, seite 31
6.0
ANHEBUNG
6.1 - Sicherstellen, daß die Hebevorrichtung, Haken, Seile, Ketten etc. die erforderliche
Tragfähigkeit aufweisen. (Siehe Gewichtsangabe auf dem Typenschild und in der Tabelle
Gewichte und Maße).
6.2 - Haken, Seile, Ketten, etc. an den angegebenen Stellen befestigen, die auf der Abbildung 3 mit dem
graphischen Symbol "HAKEN" gekennzeichnet sind.
6.3 - Das Hebesystem langsam betätigen und vor der vollständigen Anhebung sicherstellen, daß keine
versehentlichen Ausschwenkungen erfolgen und daß sich keine Dritten im Arbeitsbereich befinden.
6.4 - Gebührenden Sicherheitsabstand einhalten und keinesfalls Bereiche betreten, in denen die
Maschine eventuell herunterfallen könnte.
7.0
TRANSPORT
Sicherstellen, daß das zu verwendende Fahrzeug geeignete Tragkraft und Abmessungen aufweist und
alle weiteren, von der Straßenverkehrsordnung geforderten Eigenschaften aufweist.
Bei der Positionierung der Maschine vermeiden, daß diese aus dem Fahrzeug herausragt, und dieselbe
sicher mit Seilen oder anderem befestigen, um unkontrollierte Bewegungen zu vermeiden.
8.0
VORSCHRIFTEN ZUR SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG
8.1 - Vor dem Beginn der Arbeiten sorgfältig alle Anweisungen, insbesondere jene,
die den persönlichen Schutz betreffen, durchlesen. Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung
für eventuelle Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch oder aus der Nichtbeachtung dieser
Anleitungen entstehen.
Der Betreiber ist zudem gesetzlich verpflichtet, seine Angestellten und Mitarbeiter über die in
diesem Handbuch enthaltenen Anleitungen zu informieren.
8.2 - Achten Sie auf die Gefahrensymbole in diesem Handbuch und an der Maschine.
8.3 - Eingriffe, Einstellungen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich bei abgeschaltetem
Motor, auf dem Boden aufgesetzter Maschine und blockiertem Traktor (angezogener
Feststellbremse) ausgeführt werden.
8.4 - Die Maschine nur an einen Traktor von angemessener Zugkraft (siehe technische Daten des
jeweiligen Modells) und mit Hebewerk nach den einschlägigen Normen für Traktoren anhängen.
Das Höchstgewicht der Achse und das bewegliche Gesamtgewicht einhalten.
8.5 - Während der An- und Abkupplung der Maschine mit äußerster Vorsicht vorgehen, um
Quetschungen zu vermeiden.
8.6 - Es ist strengstens untersagt, den Traktor ohne Führerschein zu fahren bzw. durch Personal
ohne Führerschein, unerfahrenes oder nicht gesundes Personal fahren zu lassen.
8.7 - Bei laufendem Traktor nie den Fahrersitz verlassen.
Vor dem Verlassen des Traktors Hebewerk absenken, Motor abschalten, die Feststellbremse
betätigen und den Zündschlüssel vom Armaturenbrett abziehen.
8.8 - Es ist zu beachten, daß Straßenlage, Lenkbarkeit und Bremsung durch eine aufgeladene
oder geschleppte Maschine beeinflußt werden.
8.9 - Beim Straßentransport sind die Vorschriften der im betreffenden Land gültigen
Straßenverkehrsordnung zu beachten.
8.10 - Beim Straßentransport mit angehobener Maschine den Steuerhebel des hydraulischen
Hebewerks in die Blockierposition legen.
8.11- Der jeweilige Fahrer muss auf dem entsprechenden Sitz Platz nehmen, den Sicherheitsgurt
anlegen und an seine Körpergröße anpassen. Dies darf ausschließlich bei stehendem und
gesperrtem Traktor und bei auf dem Boden abgelegter Maschine geschehen. Der Handgriff und
das Trittbrett (Abb. 4A) erleichtern den Aufstieg. Der Sitz kann leicht eingestellt werden und muss so
positioniert werden, dass die maximale Sicherheit und ein hoher Komfort gewährleistet werden.
Es ist strengstens untersagt, mit angehobenem Hebewerk und Bedienern an Bord auf der
Straße oder dem Arbeitsbereich zu fahren. Bei in Bewegung befindlicher und nicht am Boden
abgesetzter Maschine darf dieselbe nicht verlassen werden.
8.12 - Die Bewegungsorgane (Räder, Ketten, Verteiler etc.) sind durch Gehäuse geschützt, und wo
dies nicht möglich war, wurde genügend Freiraum gelassen, um ein Einquetschen zu vermeiden.
Keinesfalls dürfen weite, wehende Kleidungsstücke getragen werden, die sich während des
Betriebs in den Bewegungsteilen verfangen könnten, und allgemein sind letztere stets als potentielle
Gefahrenstellen zu betrachten.
8.13 - Die Sicherheits- und Schutzvorrichtungen der Maschine dürfen nicht entfernt werden. Müssen
sie für Einstellungs- oder Wartungsarbeiten ausgebaut werden, so ist darauf zu achten, sie nach
dem Eingriff wieder anzubringen.
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