Warnhinweise sind dabei immer mit einem Signalwort und teilweise auch mit einem gefahrenspezifischen Symbol ge- kennzeichnet. Folgende Signalwörter bzw. Gefährdungsstufen werden einge- setzt: GEFAHR Unmittelbare Gefahr! ▶ Bei Nichtbeachtung drohen schwerste Verletzungen oder Tod. www.gemu-group.com 3 / 36 GEMÜ Q40...
Die Sicherheitshinweise berücksichtigen nicht: • Zufälligkeiten und Ereignisse, die bei Montage, Betrieb und Wartung auftreten können. • Die ortsbezogenen Sicherheitsbestimmungen, für deren Ein- haltung (auch seitens des hinzugezogenen Montageperso- nals) der Betreiber verantwortlich ist. GEMÜ Q40 4 / 36 www.gemu-group.com...
4 Bestimmungsgemäße Verwendung 3 Produktbeschreibung 3.2 Beschreibung Das 2/2-Wege-Schlauchquetschventil GEMÜ Q40 verfügt über 3.1 Aufbau einen Edelstahl-Kolbenantrieb und wird pneumatisch betätigt. Das Ventil führt einen Schlauch, der zur Steuerung und Rege- lung von Medien durch ein Druckstück von oben zusammen- gepresst wird.
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Das Produkt ist zur Steuerung eines in einem Schlauch ge- führten Betriebsmediums konzipiert. Das Produkt ist bestimmungsgemäß nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet. ● Das Produkt gemäß den technischen Daten einsetzen. GEMÜ Q40 6 / 36 www.gemu-group.com...
▶ Verbrennungen. 10. Anlage bzw. Anlagenteil vollständig entleeren und abküh- Nur an abgekühlter Anlage arbeiten. ● len lassen bis Verdampfungstemperatur des Mediums un- terschritten ist und Verbrühungen ausgeschlossen sind. 11. Einbaulage beachten (siehe Kapitel „Einbaulage“). GEMÜ Q40 12 / 36 www.gemu-group.com...
1. Antrieb A in Offen-Position bringen. WARNUNG! Pneumatischer Antrieb mit Steuerfunktion 1: Quetschgefahr durch Herunterfahren des Druckstücks. Si- cherstellen, dass der Antrieb während des Schlauchwech- sels in der Offen-Position bleibt. Nicht in den Schlauch- quetschbereich greifen. GEMÜ Q40 14 / 36 www.gemu-group.com...
Projektnummer: Q30/40 Handelsbezeichnung: GEMÜ Q40 die folgenden grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt: 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5, 1.3., 1.3.2, 1.3.4, 1.3.7, 1.3.8, 1.3.9, 1.5.3, 1.5.5, 1.5.14, 1.6.1, 1.6.3 Ferner wird erklärt, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt wurden.