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Erstinbetriebnahme; Zulässige Brennstoffe; Holzpellets; Unzulässige Brennstoffe - Froling PT4e 200 Montageanleitung

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6.2 Erstinbetriebnahme

6.2.1 Zulässige Brennstoffe

Holzpellets

Normenhinweis
6.2.2 Unzulässige Brennstoffe
52
Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit einem Durchmesser von 6 mm
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 2: Holzpellets Klasse A1 / D06
und/oder:
Zertifizierungsprogramm EN
Allgemein gilt:
Lagerraum vor Neubefüllung auf Pelletsstaub prüfen und gegebenenfalls reinigen!
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
❒ Nur zulässige Brennstoffe verwenden
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
plus bzw. DIN plus

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Diese Anleitung auch für:

Pt4e 250T4e 200T4e 350T4e 250T4e 300

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