9.3
Instandhalten der elektrischen Betriebsmittel
Austauschen von Betriebsmitteln
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur dann ausgeführt werden,
wenn der "Erlaubnisschein" vorliegt. Beim Austauschen von elektrischen Betriebsmitteln ist auf
den bestimmungsgemäßen Einsatz bezüglich der Temperaturklasse, der Explosionsgruppe und
der entsprechenden (Ex)-Zone zu achten. Konformitätsbescheinigungen bzw. EG-
Baumusterprüfbescheinigungen und die Bauartzulassung müssen vorliegen.
Instandsetzung von Betriebsmitteln
Instandgesetzte elektrische Betriebsmittel dürfen nur dann wieder in Betrieb genommen
werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Die Betriebsmittel sind von einem anerkannten Sachverständigen geprüft (z.B.
Sachverständiger nach Paragraph 15 der ElexV)
• Die Prüfung ist bescheinigt.
Ausnahme:
Der Explosionsschutz war von der Instandsetzung nicht betroffen.
• Betrifft die Instandsetzung den Explosionsschutz, so sind nur Ersatzteile zu verwenden, die
original oder für diese Instandhaltung zertifiziert sind.
Wenn behelfsmäßige Instandsetzungen durchgeführt werden, müssen diese den
Explosionsschutz gewährleisten und sicherstellen, dass keine anderen Gefahren eintreten
können.
Module für Geräte im Ex-Bereich
Systemhandbuch, 04/2021, A5E50165107-AA
Warten und Instandhalten
9.3 Instandhalten der elektrischen Betriebsmittel
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