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Grundlegende Informationen; Urheberrecht Und Rechtsvorbehalt; Gewährleistung - Hoval PowerBloc EG 12 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Grundlegende Informationen

2.1

Urheberrecht und Rechtsvorbehalt

Diese Betriebsanleitung ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe sowie
Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts
sind VERBOTEN, soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch Hoval gestattet.
Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz. Alle Rechte für den Fall
der Patent-,
vorbehalten.
Hoval behält sich sämtliche Rechte an diesem Dokument und an dem darin dargestellten
Gegenstand vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hoval darf dieses
Dokument weder ganz noch teilweise wiedergegeben, kopiert oder in irgendeiner Form
weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht und außerhalb des Zwecks
verwendet werden, zu dem es dem Empfänger übergeben wurde.
Diese Betriebsanleitung enthält im Wesentlichen Informationen zu Aufbau, Funktion,
Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung Ihrer KWK-Anlage. Sämtliche Anhänge
sind integrierte Bestandteile der Betriebsanleitung.
Ihre KWK-Anlage wurde nach anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Jedoch können bei unsachgemäßer Verwendung Personen gefährdet werden oder
Sachschäden auftreten.
2.2
Gewährleistung
Bei Nichteinhaltung der Betriebsanleitung erlischt die Gewährleistung, desgleichen bei
Änderung oder Reparatur an der Anlage ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Hoval. Ferner kommt Hoval nicht für Schäden oder Unfälle auf, die durch unsachgemäße
Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder höhere Gewalt entstehen.
Grundsätzlich gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Hoval. Hoval gewährt
auf ihre Blockheizkraftwerke eine Gewährleistung / Garantie von 12 Monaten beginnend
ab
dem
Auslieferungsdatum.
Zur Billigung der Gewährleistung müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Durchführung aller großen Kundendienste während der Gewährleistungszeit
erfolgt ausschließlich durch Hoval oder einen von Hoval zugelassenen bzw.
autorisierten Fachbetrieb.
Wird die Anlage nicht innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung und/oder
Anzeige der Versandbereitschaft in Betrieb genommen, ist eine kostenpflichtige
Nachkonservierung notwendig.
Die Anlage darf maximal mit der Nennleistung betrieben werden, welche dem
jeweiligen Typ gem. techn. Datenblatt entspricht.
Die Anlage darf nicht mit defekten oder nicht ordnungsgemäß angebrachten
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen betrieben werden.
Als Motorenöl muss ein von Hoval zugelassenes Gasmotorenöl verwendet
werden. Nähere Angaben siehe unter Kapitel „Betriebsstoffe".
Durch den Betreiber dürfen keine technischen Änderungen an der Anlage vorge-
nommen werden.
Bei Reparaturen dürfen nur original Ersatz- u. Verschleißteile verwendet werden.
Änderungen vorbehalten
Gebrauchsmuster-
jeweiligen
Inbetriebnahmedatum
Grundlegende Informationen
oder
Geschmacksmustereintragung
oder
spätestens
sind
3
Monate
nach
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