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Technische Dokumentation
Die Abgase des Gasmotors werden in der Abgasanlage unter Überdruck abgeführt. Der
Massenstrom beträgt ca. 85 m³/h (bei 20 kW
).
el
Der Abgasstrang muss in vollem Umfang kondensat- und überdruckfähig und für Abgas-
temperaturen bis 120 °C zugelassen sein. Diese Anforderungen werden am besten mit
einer Kunststoff-Abgasleitung aus Polypropylen (PPs) der Brandklasse B1 nach DIN 4102
erfüllt.
Hoval hält ein für seine Anlagen zertifiziertes Abgassystem als Zubehör bereit. Werden
mehrere Module an eine gemeinsame Abgasleitung angeschlossen, ist jede Abgasleitung
mit einem Abgasdruckwächter und einer Rückstromsicherung auszurüsten, die im Falle
der BHKW-Abschaltung den jeweiligen Abgasstrang verschließt. Jeder Abgasabzweig
muss getrennt mit einer Kondensatentleerung ausgestattet sein.
Für die Auslegung der gesamten Abgasanlage ist eine Berechnung nach EN 13384
erforderlich.
HINWEIS
Eine Absprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger (zumindest über die
Leitungsführung) hat vor Installation des Abgasstranges zu erfolgen. Hinsichtlich der
Abgasrohrführung sind die geltenden rechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen

4.3.4. Kondensat

Bei der Verbrennung des Brenngas-Luftgemisches entstehen Wasserdampf, Kohlendioxid
und Stickoxide. Bei der Kondensierung des Wasserdampfes in nachgeschalteten Bau-
teilen werden diese Stickoxide zu verdünnter Salpetersäure und schwefliger Säure um-
gesetzt.
Die größten Kondensatmengen bilden sich während der Start- und Stoppvorgänge. Daher
soll das Verhältnis von Betriebsstunden zu Starts mindestens 3:1 betragen. Um die Kon-
densatbildung im Normal- und Teillastbetrieb zu erreichen, sind Taupunktunterschreitun-
gen (Abgastemperatur < 80 °C) im Abgassystem erwünscht. Dies wird durch eine ent-
sprechende Heizungsrücklauftemperatur erreicht.
Anfallendes Kondensat ist kontinuierlich abzuführen. Für die Entleerung des sich im
Abgasstrang des BHKW bildenden Kondensates, ist am unteren Ende der senkrecht
geführten Abgasleitung eine Kondensatentleerung mit Wasservorlage vorzusehen. Der
waagerechte Teil der Abgasanlage muss ein Gefälle von mehr als 6 % zur Kondensat-
entleerung haben.
Abgaskondensat darf keinesfalls ins Erdreich gelangen. Über die Möglichkeit der Ableitung
über die Kanalisation entscheidet die örtliche Abwasserbehörde. Gegebenenfalls ist der
Einsatz von Neutralisationsanlagen erforderlich.
HINWEIS
Es wird öfters, zumindest beim Anfahrvorgang, im Kondensatbetrieb gefahren! Der
Kondensatabfluss muss Wassermengen von bis zu 5 Litern die Stunde abführen können.
Änderungen vorbehalten
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