Gemäß der Messgeräterichtlinie MID dürfen die Zählwerke bei
einem Betrieb von 4000 Stunden mit maximaler Leistung nicht
überlaufen.
Werden Zählwerksauflösungen gewählt, die dieses nicht
gewährleisten, so darf der Zähler nicht mehr zur Verrechnung
herangezogen werden!
Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch die gemäß MID zulässige
Zählwerksauflösung für einen Primärzähler mit 3 x 230/400 V, 1(6) A,
angeschlossen an ein SMGw. Die Tarifanwendungsfälle sind aus-
schließlich TAF 1 und TAF 6.
Wandlerfaktor
(VT x CT)
1 - 5
6 - 49
50 - 499
500 - 4 999
5 000 - 49 999
50 000 - 499 999
500 000 - 999 999
Bei einem Anzeigeüberlauf eines Energieregisters aufgrund der gesetz-
ten Stelligkeit werden die führenden Ziffern entsprechend abgeschnitten.
Der interne Zählwerksstand bleibt erhalten.
c) Einstellungen der Impulsausgänge ändern (Messwandlerzähler):
y Impulswertigkeit für die Impulsausgänge
• Sekundärzähler: 1, 10, 50, 100, 500, 1 000, 5 000, 10 000,
• Primärzähler:
y Impulsdauer für die Impulsausgänge
• Sekundärzähler:
• Primärzähler:
Zählwerksauflösung
8.0, 7.1, 6.2, 5.3
8.0, 7.1, 6.2
8.0, 7.1
8.0, 7.1, 6.2, 5.3
8.0, 7.1, 6.2
8.0, 7.1
8.0
50 000 oder 100 000 Imp./kWh bzw.
Imp./kvarh
1, 10, 100 oder 1 000 Imp./kWh bzw.
Imp./kvarh
30, 50, 100 oder 500 ms
100 oder 500 ms
44
Einheit
kWh/kvarh
kWh/kvarh
kWh/kvarh
MWh/Mvarh
MWh/Mvarh
MWh/Mvarh
MWh/Mvarh