y direktmessende Zähler
• 8.0 (Defaultwert), 7.1, 6.2, 5.3
y an Wandler angeschlossene Zähler
• Sekundärzähler: 8.0, 7.1, 6.2, 5.3 (Defaultwert), 4.4
• Primärzähler: 8.0, 7.1, 6.2, 5.3, 4.4
Für den TAF 1 und TAF 6 gibt es keine Auflagen für die Stellig-
keit des Energiezählwerks.
Für alle anderen Tarifanwendungsfälle ist die Stelligkeit der Energie-
zählwerke wie folgt zu editieren:
y direktmessende Zähler
• 6.2, 5.3
y an Wandler angeschlossene Zähler
• Sekundärzähler: 5.3 (Defaultwert), 4.4
• Primärzähler: 5.3, 4.4
Beispiel:
Zähler mit 3 x 230/400 V, direktmessend 80 A, angeschlossen an ein
SMGw, beliebiger Tarifanwendungsfall:
P
= 3 x U
Max
Ref
= 3 x 230 V x 80 A
= 55,2 kW
► Registrierte Energie nach 4000 h = 220.800 kWh.
► Es müssen mindestens 6 Vorkommastellen vorhanden sein.
► Für einen beliebigen Tarifanwendungsfall müssen bei direkt messen-
den Zählern mindestens 2 Nachkommastellen vorhanden sein.
Daher sind die Zählwerksauflösungen gemäß folgender Einschränkun-
gen zu wählen:
y direktmessende Zähler
• 6.2
x I
Max
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