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erKlärUnG
• händler/Vertragspartner : handelsvertretung für den Vertrieb und die
Wartung von Geräten der Marke ETESIA.
• Bezieher/Verbraucher : betrifft eine juristische oder natürliche Person, ein
Unternehmen, eine Kollektivität oder Vereine die durch einen ETESIA-
Vertragshändler, neue oder gebrauchte ETESIA Produkte erworben hat.
• hausgebrauch : Für den exklusiven Gebrauch auf dem Privatgelände
des Benutzers (Privat-Grundstück, Zweitwohnsitz, Wiese).
• Profi-Gebrauch: entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von ETESIA-
Geräten durch nicht auf Grünflächen spezialisierte Unternehmen* für den
Einsatz auf öffentlichen Anlagen oder nicht eigentümliches Privatgelände.
(* Krankenhäuser, Vereine, schulische Einrichtungen...)
• Der Benutzer verpflichtet sich dazu während der Ausfüllung der
Garantiekarte über die genaue Gebrauchsart Auskunft zu erteilen.
Diese Erklärung erteilt dem Benutzer die volle Verantwortung und
bestimmt somit die gewährte Garantiezeit.
• Sollte die Gebrauchsart der Maschine nicht mit der eingetragenen
Information auf der Inbetriebnahmekarte übereinstimmen, ist
ETESIA das freie Recht vorbehalten die Vertragsgarantie nach dem
ersten Jahr zu stornieren.
• Verschleissteile: unvermeidbar abnutzende Teile mit erheblichen
Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit der Maschine.
• Normgemässe Anwendung : Die allgemein anweisungsgerechte Benuztung
der Maschine, auch in den Bereichen Sicherheit und Wartung.
AllGemeIne GArAntIeKOndItIOnen
• Zusätzlich zur der rechtmässigen Garantie gewährt ETESIA eine
weitere vertragliche Garantie. Grundsätzlich erteilt dies dem
Begünstigsten Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Ein-und Ausbau
der Teile, die nachweislich infolge eines Material, Bearbeitungs- oder
Konzeptionsfehlers unbrauchbar geworden sind. Diese Garantie bezieht
sich auf das Produkt, wie es die Fabrik verlassen hat.
• Für Transportschäden ist grundsätzlich der Transporteur zuständig und
verantwortlich. Der Warenempfänger ist dennoch dazu verpflichtet jegliche
Vorbehalte auf dem Lieferschein zu äussern und diesen mit der Unterschrift
des Fahrers, unter 48 Stunden als Einschreiben an ETESIA zuzusenden.
• Der Verbraucher wird ausdrücklich auf die sehr wichtigen Vorschriften
dieser Bedienungsanleitung hingewiesen. Diese Anleitung liegt jedem
Gerät bei und muß unbedingt befolgt werden, um einen einwandfreien
Einsatz des Gerätes zu gewährleisten und um Garantieansprüche geltend
machen zu können. Jegliche Nutzung ausserhalb dieser Anweisungen
kann Gefahr oder eine Senkung der Lebensdauer darstellen und befreit
ETESIA somit von sämtlicher Verantwortung .
VertrAGsGArAntIe
• Diese zusätzliche ETESIA-Garantie beläuft sich auf 3 Jahre für
nicht herkömmlichen Einsatz und auf ein Jahr bei professionneller
Anwendung (nach Kaufdatum) und wird nur gewährt wenn
nachstehende Vorbedingungen vom Benutzer erfüllt werden :
1) Die Vorschriften dieser Bedienungsanleitung müssen genauestens
befolgt werden.
2) Die Garantiekarte muß sofort nach dem Kauf an ETESIA
zurückgeschickt worden sein. Es besteht die Möglichkeit diese Karte
im ETESIA-Extranet auszufüllen und abzuschicken. Das Formular ist
dieser Bedienungsanleitung beigefügt.
3) Es ist ratsam den Mäher einer Inspektion zu unterziehen und dies
spätestens nach einer im Wartungsheft erläuterten Zeitfrist.
4) Bei Garantieanspruch wendet sich der Käufer zunächst an den
händler. Sollte das nicht möglich sein, so kann er sich auch direkt
an das Unternehmen ETESIA wenden welches dem Käufer eine
Alternative bietet.
5) Ausschliesslich bei offiziellen ETESIA-Vertragshändlern
durchgeführte Reparaturarbeiten fallen unter eine Garantieanfrage.
6) Jeder herstellungs- oder Materialfehler, der als solcher durch
ETESIA anerkannt ist, wird durch den ETESIA Händler laut
Bemessungsgrundlage, kostenlos repariert (Teile und Lohn). Der
händler ist dazu verpflichtet dem Käufer die vollständige Garantie, von
12• GARANTIE
ETESIA gewährt, zu bewilligen. Lediglich der Transport des Mähers
geht im Rahmen dieser zusätzlichen Garantie zu Lasten des Käufers.
7) Werden Arbeiten im Rahmen dieser Garantie, insbesondere ein
Ersatz von Teilen durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn
der Garantiefrist aus
8) Bei Ersatzleistung oder Garantie kann ETESIA, frei nach ihrer Wahl,
neue oder gebrauchte Teile verwenden. Die kostenlos ersetzten
Teile müssen in jedem Fall an den händler und von ihm an ETESIA
zurückgegeben werden. Sie bleiben Eigentum von ETESIA.
9) Dies gilt jedoch nicht für Teile, die normalem Verschleiß
ausgesetzt sind, nicht rechtmässig repariert wurden oder durch
die Verletzung des Wartungsbuches. Diese Teile lauten wie folgt
: wie Glühkerzen, Batterien, Filtereinsätze, Auspuff, Dichtungen
und Membrane, Messer und Kupplungsteile, Seilzüge und
Führungen, Riemen und Bereifung, Batterie-Elektrolyt, Steuerkabel,
Futteral, Kraftstoffkanal, Kühlwasserschlauch, Kühlflüssigkeit,
Schmiermittel, hydrauliköl, Kraftstoff, Fahrersitz, haubung,
Korbnetz/Korbgitter, Korbarmatur, Spritzlappen, Pedal/Fuss,
Trittbrett-Beschichtungen, Anti-Scalp Rolle, Rollenachse usw.
10) Kein Anspruch auf Garantieleistung besteht in folgenden Fällen :
- Für Schäden, die wegen Nichteinhaltung der Sicherheits- Wartungs-
und Lagervorschriften, wie sie in der Bedienungsanleitung
beschrieben sind, entstanden sind. Insbesondere verweigert ETESIA
jede Verantwortung, auch zivilrechtlicher Art, für Schäden, die
durch unsachgemäße Benutzung des Mähers und vor allem durch
Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung entstehen.
- Für Schäden, die durch Unfall oder Zusammenstoß entstanden sind.
- Bei jeder Veränderung des originalzustandes des Gerätes und / oder bei
Verwendung von Nicht-originalteilen, wenn dies der Grund des Schadens ist.
- Wenn Eingriffe von anderen als von ETESIA Vertragswerkstätten
durchgeführt wurden.
11) Bei Wechsel des Eigentümers wird die noch vorhandene Dauer der
Garantie auf den neuen Eigentümer übertragen, wenn ein entsprechender
Antrag vom neuen Eigentümer bei ETESIA gestellt wird.
Darin bestätigt der neue Eigentümer zusätzlich, daß er die
Gebrauchsanweisung und die Garantiebestimmungen, die er
akzeptiert, mit dem Gerät übernommen hat.
12) ETESIA behält sich das Recht vor zu überprüfen, ob die
Anwendungsbedingungen der freiwilligen Zusatzgarantie durch
den Käufer eingehalten worden sind.
13) Bei einer Inanspruchnahme dieser Garantie liefert ETESIA die
Ersatzteile so rasch wie möglich. Ein Anspruch auf sofortige
Lieferung ist jedoch ausgeschlossen und eine verzögerte Lieferung
begründet keine Schadenersatzforderung gegen ETESIA SAS.
Ebenso führt dies nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.
14) Über diese Zusatzgarantie hinausgehende Ansprüche gegen
ETESIA bestehen nicht.
15) Jegliche Panne dessen Defekt sich im Rahmen der Garantiefrist befindet
wird ausschliesslich von offiziellen ETESIA-Vertragshändlern bearbeitet.
Bei nachträglichen Streitfällen die keine Meditation oder Kompromiss
zwischen den Partien finden, gilt der wie im Konzässionsvertrag
angegebene zuständige Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort.
wIchtIGer hInweIs :
Nach dem Kauf muß die Garantiekarte komplett ausgefüllt und
unterschrieben an folgende Adresse geschickt werden :
etesIA – serVIce GArAntIe
67165 wIssemBOUrG cedeX
frAnce
- Wir weisen darauf hin, dass diese Prozedur auch durch den
Vertragshändler per Extranet möglich ist. t.
15

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